Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
Aktuelles
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Das Bayerische Wohnungsbauprogramm ruht bis auf Weiteres. Jedoch ist die Finanzierung des Eigenwohnraums durch das Zinsverbilligungsprogramm weiterhin möglich. Das Zinsverbilligungsprogramm ist ein zinsvergünstigtes Darlehen. Es beträgt maximal ein Drittel der Gesamtkosten und setzt einen Eigenkapitalanteil in Höhe von 20 % der Gesamtkosten voraus. Der Eigenkapitalanteil kann sich aus mindestens 15 % Barmitteln und 5 % Selbsthilfe oder einem Nachrangdarlehen zusammensetzten. Weitere Ausnahme sind möglich. Hierzu ist eine Einzelfallprüfung sowohl von der Kreisverwaltungsbehörde, als auch vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr notwendig. Die aktuellen Zinsinformationen finden Sie auf der Seite der Bayern Labo. https://bayernlabo.de/foerderinstitut/zinsinformation/zinsinformationen-eigenwohnraum |
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr teilt mit:
In den vergangenen Jahren habe sich die bayerische Wohnraumförderung als Stabilitätsanker für die Wohnungs- und Bauwirtschaft bewährt. Schließlich seien die bayernweite Nachfrage deutlich gestiegen und in den vergangenen zwei Jahren daher 2,2 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Laut Staatsministerium geschehe damit im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie.
Für die Eigenwohnraumförderung wurden allein im Landkreis Würzburg im Jahr 2024 26 Anträge bewilligt - darunter rund 1,8 Millionen Euro im Rahmen der nun pausierenden, staatlichen Förderung und rund 3,7 Millionen Euro im Rahmen des weiter fortlaufenden Zinsverbilligungsprogramms. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Würzburg 30 Förderanträge mit einem Volumen von etwa 270.000 Euro für die Wohnraum-Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung bewilligt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung von Wohneigentum - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Kurzbeschreibung
Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.
Gegenstand
Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.
Zuwendungsfähige Kosten
Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.
Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung erfolgt mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Gefördert wird mit einer Zinsverbilligung für bi szu 1/3 der Gesamtkosten.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Ausschlusskriterien:
Eigenwohnraum darf nur für Antragsteller gefördert werden, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Formulare
- Antrag Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus - Stabau Ia
- Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus - Stabau Ia
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
- Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Nachweis Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude - Stabau IV
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Neubau und Ersterwerb - RA 1
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerb - RA 2
- Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung - RA 3
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Eigenwohnraum undMietwohnraum im Zweifamilienhaus: Stabau Ia
- Einkommenserklärung des Antragstellers: Stabau III a
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige: Stabau III b
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.
Online-Verfahren
Über das Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und online gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 16.02.2026