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AIDS; Beratung

HIV-Test und Beratung

Das Gesundheitsamt Würzburg bietet den HIV-Test und die Beratung zu HIV/AIDS kostenlos, anonym und freiwillig an. Auch zu anderen sexuell übertragbaren Krankheiten beraten Sie die Ansprechpartner gern. Selbstverständlich unterliegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweigepflicht.

HIV-Testungen und Beratungen finden immer montags

  • von 8 bis 12 Uhr sowie
  • von 14 bis 16 Uhr

im Landratsamt Würzburg, Gesundheitsamt, Zeppelinstraße 15, Erdgeschoss, Raum 007 statt.

Bitte beachten Sie: Der Test ist erst 6 Wochen nach dem letzten Risikokontakt aussagekräftig. Die Wartezeit von 6 Wochen nach dem letzten Infektionsrisiko muss also zwingend eingehalten werden, um Gewissheit über eine mögliche Ansteckung zu erhalten.

Was wird beim HIV-Test untersucht?

Nach einer Infektion werden einige Wochen später Antikörper (Abwehrstoffe) gegen HIV gebildet. Diese können mit dem "HIV-Test" (korrekt auch als "HIV-Antikörpertest") nachgewiesen werden.

Nach etwa sechs Wochen zeigen die im Gesundheitsamt verwendeten "Suchtests der 4. Generation"  mit hoher Sicherheit an, ob HIV-Antikörper im Blut gebildet wurden ("positiv") oder nicht ("negativ"). Weil im Blut eine Vielzahl anderer Antikörper vorhanden sind, wird ein im "Suchtest" positives Testergebnis vor der Mitteilung mit einem sehr genauen und aufwändigem "Bestätigungstest" kontrolliert - um die irrtümliche Annahme einer Ansteckung ("falsch-positiv") auszuschließen.

Ein "negatives" Testergebnis, das heißt: es wurden keine HIV-Antikörper nachgewiesen, ist also nur aussagekräftig, wenn das letzte Infektionsrisiko mindestens sechs Wochen zurückliegt. Bei einem "positiven" Ergebnis des Suchtests und des Bestätigungstests (HIV-Antikörper nachgewiesen) muss von einer HIV-Infektion ausgegangen werden. Zur Sicherheit wird das Blut nochmals untersucht. Erst wenn erneut ein "positives" Ergebnis vorliegt, wird eine HIV-Infektion angenommen.

 

Wie läuft die Untersuchung ab?

Bitte kommen Sie zum Vorgespräch zuerst in das Zimmer 007.

Wenn das Beratungszimmer gerade belegt ist, nehmen Sie doch bitte im Wartebereich platz, Sie werden abgeholt. Anschließend wird mit Ihrer Einwilligung eine Blutprobe (Labor Zi. Nr. 005) entnommen und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim geschickt.

Die Beschriftung der Blutprobe erfolgt mit einer Labornummer und einer Codierung, die Ihre Anonymität sichert. Mit der Kombination aus Labornummer und Codierung erhalten Sie eine Woche später das Ergebnis.

Bitte informieren Sie uns gleich zu Beginn der Untersuchung, falls Sie ein ärztliches Attest wünschen. Das Attest ist kostenpflichtig, es fällt eine Gebührt von 26,- Euro an. Außerdem benötigen wir in diesem Fall Ihren Personalausweis.

Beschreibung

Für AIDS-Kranke und HIV-Infizierte sowie für deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, stehen neben den 76 staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern 10 psychosoziale AIDS-Beratungsstellen und die AIDS-Hilfen zur Information über HIV/AIDS zur Verfügung. Mit zumindest einer psychosozialen AIDS-Beratungsstelle in jedem Regierungsbezirk hat Bayern ein flächendeckendes, spezialisiertes Aufklärungs- und Beratungsangebot aufgebaut. Die Beratungsstellen, Gesundheitsämter und die AIDS-Hilfen beraten telefonisch und persönlich und führen Aufklärungsveranstaltungen über HIV/AIDS durch. Darüber hinaus bieten die Gesundheitsämter bei Bedarf kostenfreie, anonyme HIV-Antikörpertests an.

Durch die Beratung und Betreuung sollen direkt oder indirekt vom HI-Virus Betroffene mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen werden und die Motivation zu gesundheitsbewusstem, verantwortungsvollem Handeln gestärkt werden.

Ab 16 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und nach Beratung auch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erwachsene leisten zu den Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 09.08.2023

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Rechtsgrundlagen

Kurzbeschreibung

AIDS-Kranke und HIV-Infizierte sowie deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, können sich an eine Beratungsstelle wenden.