Seiteninhalt
Vormundschaft für Minderjährige; Anordnung
Kurzbeschreibung
Das Amtsgericht-Familiengericht ist zuständig für die Anordnung der Vormundschaft für Minderjährige.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.03.2024
Stand: 27.03.2024