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25.10.2018

Ernst Joßberger ist der neue Behindertenbeauftragte des Landkreises Würzburg

In der Sitzung vom 22. Oktober 2018 bestellte der Kreistag einstimmig Kreisrat Ernst Joßberger aus Güntersleben zum neuen Behindertenbeauftragten des Landkreises Würzburg. Er folgt damit der langjährigen, im Juni verstorbenen Behindertenbeauftragten Elisabeth Schäfer nach.

Kommissarisch übte das Amt in den Sommermonaten die Sozialpädagogin Tonja Ebner aus. Die Amtszeit von Ernst Joßberger endet mit der Wahlperiode des Kreistags am 30. April 2020.

Ernst Joßberger war von 1982 bis 1994 Lehrer an der Würzburger Don-Bosco-Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung und von 1994 bis 2005 Konrektor der Adolph-Kolping-Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung am Heuchelhof.

Von 2005 bis 2017 war Ernst Joßberger Erster Bürgermeister der Gemeinde Güntersleben. Seit 2008 bis heute gehört er dem Kreistag des Landkreises Würzburg an und war von 2008 bis 2014 stellvertretender Landrat.

Herr Joßberger, warum haben Sie sich bereit erklärt, das Amt des Behindertenbeauftragten zu übernehmen?

Als Förderschullehrer und Sonderschulkonrektor war ich beruflich über viele Jahre in sonderpädagogischen Einrichtungen tätig und arbeitete dabei auch mit unterschiedlichen Einrichtungen und Institutionen zusammen.

Mit meinen Erfahrungen als ehemaliger Bürgermeister meine ich, den Blick für das Wesentliche zu haben und auch mit Nachdruck die berechtigten Interessen vertreten zu können. Durch meinen jahrelangen ehrenamtlichen Einsatz auf verschiedenen Ebenen bei Kolping weiß ich um die Bedeutung von Verbänden, Organisationen und Vereinigungen und weiß dabei vor allem den immensen ehrenamtlichen Einsatz zu schätzen, der von den Mitgliedern auf vielfältige Weise geleistet wird.

Wie sehen Sie Ihre Rolle als Behindertenbeauftragter?

Ich sehe mich als Ansprechpartner für die Betroffenen. In gleicher Weise ist das Amt eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, zu deren Lösung wir auf kommunaler Ebene auch im Landkreis Würzburg auf vielfältige Weise beitragen können.

Von Anfang an hat mir Landrat Eberhard Nuß seine persönliche Unterstützung und die des Landratsamtes zugesagt und auch von den Kreistagsfraktionen wurde mir im Vorfeld Zustimmung signalisiert.

Was ist die Richtschnur für Ihre Tätigkeit?

Die gesetzliche Grundlage bildet das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz von 2003. Danach sollen auch die Landkreise eine/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderung bestellen.In einer eigenen Satzung hat der Landkreis Würzburg 2008 die Aufgaben konkretisiert.

So habe ich als Behindertenbeauftragter den Landkreis und die Gemeinden insbesondere bei der Umsetzung der Ziele des oben genannten Gesetzes zu unterstützen und mit dafür zu sorgen, dass zur Durchsetzung der Gleichberechtigung die besonderen Belange behinderter Frauen und Männer berücksichtigt und Benachteiligungen verhindert werden, so dass eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird.

Und welche Schwerpunkte werden Sie setzen?

Wie der Blick auf die bisherige Tätigkeit zeigt, wird ganz praktisch ein Schwerpunkt meiner Arbeit in der Erarbeitung von Stellungnahmen zu allen öffentlichen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen liegen. Sorge zu tragen gilt auch für Verbesserungen im barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr sowohl bei den Fahrzeugen als auch bei bestehenden und neu zu schaffenden Haltestellen.

Auch werde ich die Belange von Menschen mit Behinderung bei Stellungnahmen zu Anträgen für Gaststättenerlaubnis zu vertreten haben.

Einen weiteren Schwerpunkt, der zunehmend an Bedeutung gewinnt, sehe ich in der Information und Unterstützung der Beteiligten, um die Notwendigkeit und Chancen von Inklusion zu fördern und voranzubringen, ob im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen oder auch im Berufsleben, soweit eben möglich.

Mit wem werden Sie zusammenarbeiten?

Ganz wichtig sind mir die Kontakte zu den Gemeinden, insbesondere mit den örtlichen Behindertenbeauftragten. In gleicher Weise sehe ich im Aufbau und in der Kontaktpflege zu Behindertenverbänden und Einrichtungen ein wichtiges Anliegen.

Auch wenn ich nicht für die Beratung und Unterstützung von Privatpersonen zuständig bin, möchte ich dennoch wöchentliche Sprechstunden im Landratsamt anbieten, um Ratsuchenden weiterführende Hilfestellung und Vermittlung an kompetente Stellen anbieten zu können.

Wie wollen Sie Ihre Arbeit angehen?

Da ich die Aufgabe des Behindertenbeauftragten im Ehrenamt ausübe, besteht kein Arbeitsverhältnis zum Landkreis und so kann ich diese Tätigkeit unabhängig und weisungsunabhängig ausüben. Dabei ist mir der Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landratsamt sehr wichtig. Dabei kommt mir meine sechsjährige Zeit als stellvertretender Landrat sicherlich zu Gute.

Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen gehört selbstverständlich zu einer notwendigen Netzwerkbildung dazu.

Ich freue mich auf diese neue Aufgabe, auch wenn ich nicht genau weiß, was so alles auf mich zukommen wird. Ich hoffe, in diesem Amt meinen Beitrag für die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien leisten und zur Verbesserung ihrer Lebensumstände beitragen zu können.

Kontakt

Zu erreichen ist der Behindertenbeauftragte unter Tel. 0931 8003-5175 (montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 10 bis 12 Uhr).

Mail: behindertenbeauftragter@lra-wue.bayern.de

Bitte vereinbaren Sie für persönliche Beratungen im Landratsamt (Raum 354) einen Termin.