Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, die Ihnen beim Anerkennungsverfahren helfen können.
Schulische Abschlusszeugnisse
Ausländische Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden.
- Um die Bewertung allgemeinbildender Schulabschlüsse kümmert sich das Bayerische Landesamt für Schule als Zeugnisanerkennungsstelle.
Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Hochschulzulassung sind in der Regel die Hochschulen zuständig.
- Welche ausländischen Schulabschlüsse in Deutschland einen Hochschulzugang ermöglichen, erfahren Sie beim Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise (anabin).
Akademische Abschlüsse
Absolvent*innen ausländischer Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen, können sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.
Um bessere berufliche Chancen zu haben, können sie jedoch ihren Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen.
Berufliche Qualifikationen
In sechs Schritten zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation - so funktioniert's:
- Schaubild als PDF herunterladen
- Infoflyer “Anerkennung in Deutschland“ mit Schaubild in 11 Sprachen herunterladen
Wann brauchen Sie eine Anerkennung?
Eine berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen hilfreich. In einigen Berufen ist sie sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs. Diese Berufe werden reglementierte Berufe genannt.
Reglementierte Berufe
Reglementiert sind beispielsweise Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst.
Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, hat die Europäische Kommission in einer Datenbank zusammengestellt.
Nicht reglementierte Berufe
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert, das heißt, eine Anerkennung ist kein Muss für die Ausübung dieser Berufe.
Eine Bewertung Ihres Abschlusses kann aber hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmern Ihre Qualifikation verständlicher zu machen.
Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe.
Im Bereich der Industrie- und Handelskammern übernimmt die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) das Anerkennungsverfahren. Das Kompetenzzentrum stellt offizielle und rechtssichere Gleichwertigkeitsbescheide aus, mit denen sich Antragsteller auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben können.
Anerkennungszuschuss
Unter bestimmten Voraussetzungen können Gebühren und Auslagen für das Anerkennungsverfahren ab 100 Euro bis maximal 600 Euro übernommen werden.
Anerkennungsberatung in Würzburg
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft
Die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH in Würzburg, Kaiserstraße 19, beraten Sie kostenlos, individuell und vertraulich zur Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse.
- Ihr Ansprechpartner:
Herr Udo Munter
Telefon 0931 304181-13
Paritätischer Wohlfahrtsverband Bayern e.V.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern e. V. bietet für neuzugewanderte Personen und für Geflüchtete mit Anerkennung in Stadt und Landkreis Würzburg u. a. Beratung zur beruflichen und schulischen Anerkennung, zu Ausbildung, Studium und Arbeitssuche.
Handwerkskammer Unterfranken
Die Handwerkskammer Unterfranken berät über die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen handwerklichen Abschluss überprüfen zu lassen.
- Ihr Kontakt in Würzburg:
Telefon 0931 30908-0
Talentscouts für Flüchtlinge in Unterfranken
AGABY, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns, bietet mit dem Projekt "beruflich anerkannt?" Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge und Migranten bei der Integration in den Arbeitsmarkt an.
- Ihre Ansprechpartnerin im Regierungsbezirk Unterfranken:
Frau Ahu Yildirim
Telefon 0174 1660395