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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist eine Sicherheitsaufgabe des Freistaates Bayern und wurde 2001 den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Die örtliche FQA überwacht stationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen. Bewohnern und Angehörigen, Trägern und Einrichtungen steht die FQA außerdem beratend zur Seite. Grundlage ihrer Arbeit ist das ab dem 01.08.2023 neu gefasste Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Es dient dem Schutz volljähriger Menschen in Einrichtungen.

Sie haben Fragen oder möchten uns etwas mitteilen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an fqa@Lra-wue.bayern.de 

   

Die Aufgaben der Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtung

Die FQA hat vorrangig die Aufgabe, die Würde, Interessen und Bedürfnisse sowie die kulturelle, ethnische, geschlechtliche und sexuelle Identität pflege- und betreuungsbedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Mieterinnen und Mieter vor Beeinträchtigungen zu wahren und zu schützen. Daher wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (PfleWoqG und AVPfleWoqG) überwacht.

Beratungsauftrag

Eine wesentliche Aufgabe der FQA ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und besonderer Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie Mieterinnen und Mieter ambulant betreuter Wohngemeinschaften und Betreuter Wohngruppen, deren Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Träger und Einrichtungen zu beraten.

Durch das multiprofessionelle Team ist die FQA mit unterschiedlichen Professionen fachlich breit aufgestellt. Es handelt sich hierbei um qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen der Verwaltung, Pflege, Sozialpädagogik und Medizin (Arzt, Hygienekontrolleur).

Bei Fragen im Bereich Pflege, Soziale Betreuung, ärztliche Versorgung, Hygiene sowie bei personellen und baulichen Angelegenheiten ist der FQA am Landratsamt Würzburg eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Mieterinnen und Mieter besonders wichtig.

Prüfauftrag

Qualitätssicherung

Die FQA überwacht die stationären Einrichtungen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch (i. d. R. unangemeldete) wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen. Betreute Wohngruppen werden in der Regel anlassbezogen überprüft.

Aufklärung und Beratung bei Mängeln

Stellt die FQA fest, dass Abweichungen von den gesetzlichen Qualitätsanforderungen vorliegen (Mängel), erfolgen umfassende Beratungen vor Ort und gegenüber dem Träger der Einrichtung. Bei sonstigen Wohnformen erfolgt die Beratung i. d. R. gegenüber den Mieterinnen und Mietern und den Dienstleistern.

Ordnungsrechtliche Maßnahmen

Als Ordnungsbehörde greift die FQA zur Durchsetzung ihrer Aufgaben auf verschiedene verwaltungsrechtliche Maßnahmen zurück. Zur Abstellung von Mängeln können Anordnungen ergehen (Art. 13 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG). Bei erneuten und in Fortsetzung festgestellten Mängeln sowie erheblichen Mängeln sollen Anordnungen getroffen werden (Art. 13 Abs. 2 Satz 2 PfleWoqG). Im Übrigen können Beschäftigungsverbote (Art. 14 PfleWoqG) und eine Untersagung des Betriebs (Art. 15 PfleWoqG) ausgesprochen werden.

Ein erheblicher Mangel liegt bei Abweichungen vor, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Mieterinnen und Mieter bedeuten.

Gleichzeitig können Ordnungswidrigkeiten durch Bußgelder geahndet werden.

Berichterstellung

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem schriftlichen Ergebnisprotokoll zusammengefasst und dem Träger übersandt. Der Träger hat eine Kurzfassung des Ergebnisprotokolls zeitnah in geeigneter und verständlicher Form zu veröffentlichen. Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, haben in den Räumlichkeiten der stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe ein Einsichtsrecht.

           

Stationäre Einrichtungen und sonstige Wohnformen im Landkreis Würzburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen

Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)

  • abWG für intensivpflegebedürftige Menschen in Randersacker
  • abWG 1 in Rottendorf
  • abWG 2 in Rottendorf
  • abWG für intensiv-pflegebedürftige Menschen in Rimpar
  • abWG für intensiv-pflegebedürftige Menschen in Gerbrunn
  • abWG 1 in Reichenberg
  • abWG 2 in Reichenberg

Betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung

  • Betreute Wohngruppe der Lebenshilfe in Ochsenfurt
  • Betreute Wohngruppe des St. Josefs-Stift in Eisingen