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01.04.2020

Landratsamt ahndet erste Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung - Landrat appelliert erneut an die Vernunft der Bürger*innen

Die Polizeiinspektionen Würzburg-Land und Ochsenfurt haben seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkung in Bayern am 24. März 2020 zahlreiche Verstöße an das Landratsamt gemeldet.

Diese werden nun geahndet. Die meisten Meldungen betreffen das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstandes und das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund. Für beide Verstöße sieht der gemeinsame Bußgeldkatalog des Bayer. Staatsministeriums des Innern und des Bayer. Gesundheitsministeriums jeweils Regelsätze in Höhe von 150 Euro pro Person vor.

Landrat Eberhard Nuß appelliert erneut an die Landkreisbürger*innen: „Halten Sie sich an die Ausgangsbeschränkungen und halten Sie auch die gebotenen Mindestabstände ein.

Sie schützen damit sich und andere. Diese Maßnahmen haben in Kombination mit der Beachtung der Hygieneregeln ihre Effektivität bereits bewiesen. Sie sind das einzige wirksame Mittel, um die Corona-Pandemie so zu verlangsamen, dass unser Gesundheitssystem die Krise ohne Kollaps übersteht.“