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25.04.2022

Zugang zum Landratsamt ab 25. April 2022 mit medizinischer Maske möglich - Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt damit

Ab Montag, 25. April 2022 wird die Zugangsregelung für das Landratsamt Würzburg und alle seine Außenstellen so abgeändert, dass eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken besteht. Dies gilt sowohl für die Belegschaft als auch für Besucherinnen und Besucher.

Die bisherige Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ist damit hinfällig.

Hintergrund ist eine entsprechende Empfehlung des Bayer. Staatsministeriums für Finanzen und Heimat für bayerische Behörden, die auch Dr. Johann Löw, Leiter des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Würzburg, unterstützt: „Durch das Tragen von medizinischen Masken wird das jeweilige Gegenüber geschützt. Die sogenannten OP-Masken sind zum Einmalgebrauch vorgesehen, können bei kurzer Tragedauer aber auch mehrfach genutzt werden. Wer zusätzlich sich selbst schützen möchte, ist mit dem freiwilligen Tragen einer FFP2-Maske gut beraten.“

Die weiteren Zugangsregelungen für das Landratsamt Würzburg bleiben unverändert bestehen: 

  • Der Zutritt für Besuchende ist weiterhin nur mit Termin möglich. Ausgenommen davon: Die KFZ-Zulassungsstelle in Würzburg kann ohne Termin aufgesucht werden.

  • Der Zugang zum Haus I am Standort Zeppelinstraße 15 erfolgt wie bisher ausschließlich über den Besucherparkplatz, der Eingang wird weiter von der Security kontrolliert (Einhaltung der Maskenpflicht, Terminvereinbarung).