Infos für Jäger
Um ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest auf unsere Region zu verhindern, werden unsere Monitoringmaßnahmen intensiviert. Um das Virus anhand von Blutproben möglichst schnell zu entdecken und eventuelle Infektionen rasch und erfolgreich zu bekämpfen, werden auch die Jagdausübungsberechtigten in die Pflicht genommen.
Zudem wurde die Aufwandsentschädigung für gesund geschossene Wildschweine auf 100 Euro erhöht. Genauere Informationen stellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter diesem Link zur Verfügung.
Für Jäger haben wir die Vorgehensweise in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt ASP für Jäger finden Sie hier.
Zum 12.09.2024 wurden Erleichterungen für die anstehenden Drückjagden erlassen.
Die erzielte Strecke einer Drückjagd kann bis zum Vorliegen der negativen Untersuchungsergebnisse bei einem Wildhändler im Regierungsbezirk Unterfranken gelagert werden. Die Drückjagd ist dem Fachbereich 62, Verbraucherschutz – Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung per E-Mail an verbraucherschutz@lra-wue.bayern.de anzuzeigen und der Wildhändler mit Kontaktdaten zu benennen. Ein Inverkehrbringen des Wildbrets darf auch in diesem Fall erst nach Vorlage des negativen Untersuchungsbefundes erfolgen. Die Befundmitteilung an den benannten Wildhändler erfolgt durch das Veterinäramt.
Mit dieser Änderung möchten wir den Jagdausübungsberechtigen die Vermarktung Ihres Wildbrets erleichtern. Insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten der Untersuchungsstellen soll dadurch vermieden werden, dass Jagdausübungsberechtigte mangels ausreichender eigener Kühlkapazitäten Probleme bei der Lagerung größerer Wildbretmengen bis zum Vorliegen des negativen Untersuchungsbefundes bekommen
Die Allgemeinverfügung vom 21.06.2024 in der Fassung der Änderung vom 11.09.2024 finden Sie als zusammengefasste Leseversion hier.
Folgende Informationen dienen zur Erläuterung der in der Allgemeinverfügung vom 21.06.2024 in der Fassung vom 12.09.2024 erlassenen Regelungen:
Anzeige- und Meldepflicht von verendetem und krank erlegtem Schwarzwild
Die Anzeige des Fund- bzw. Erlegeortes kann telefonisch (0931-8003 5507; während der Geschäftszeiten), per E-Mail (Verbraucherschutz@lra-wue.bayern.de), per Fax (0931 8003 5501) oder durch persönliche Vorsprache im Veterinäramt Würzburg (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg) vorgenommen werden.
Wichtig ist die genaue Angabe des Fundortes (Geokoordinaten).
Probenahme bei gesund erlegtem Schwarzwild
Gesund erlegtes Schwarzwild wird weiterhin mittels Wildmarken gekennzeichnet und muss beprobt werden (siehe unten). Krankheitsauffällig erlegtes oder verendet aufgefundenes Schwarzwild ist mittels Tierseuchenmarken zu kennzeichnen. Dem Kreisjagdverband Würzburg sowie dem Kreisjagdverband Ochsenfurt wurden Tierseuchenmarken übergeben, die für die betroffenen Reviere vorgesehen sind. Alternativ können Jagdausübungsberechtigte Tierseuchenmarken im Veterinäramt Würzburg (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg; während der Geschäftszeiten) oder in den Trichinenuntersuchungsstellen der Stadt Würzburg sowie im Schlachthof Aub abholen.
Hinweise zur Probenahme
Im Rahmen des bayerischen Monitorings gemäß Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV) zur Früherkennung der Afrikanischen (ASP) und Klassischen Schweinepest (KSP) werden zukünftig alle Wildschweine auf Genome des Erregers der ASP sowie nach vorgegebenem Stichprobenprobenschlüssel auf Antikörper gegen die Erreger der KSP und der Aujeszkyschen Krankheit untersucht.
Abgabe von Blutproben, Erhalt der Untersuchungsergebnisse
Die EDTA Röhrchen mit den Einzelblutproben der gesund erlegten Wildschweine können zu den Geschäftszeiten im Veterinäramt des Landkreises Würzburg (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg; während der Geschäftszeiten) und in den Trichinenuntersuchungsstellen der Stadt Würzburg sowie am Schlachthof in Aub zusammen mit den Trichinenproben abgegeben werden. Untersuchungsmaterialien sowie Tierseuchenmarken wurden den Kreisjagdverbänden Würzburg und Ochsenfurt übergeben. Außerdem können Jagdausübungsberechtigte aus dem Landkreis Würzburg die Materialien in der Trichinenuntersuchungsstelle in der Stadt Würzburg, in der Trichinenuntersuchungsstelle des Schlachthofs Aub sowie im Veterinäramt des Landkreises Würzburg (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg; während der Geschäftszeiten) abholen. Der Probentransport zur Untersuchung am LGL Erlangen erfolgt wöchentlich dienstags und donnerstags frühmorgens. Eine Angabe des Erlegeorts ist zwingend notwendig. Ohne die Angabe des Erlegeorts findet keine Untersuchung der Proben statt. Hierfür sollen Geokoordinaten angegeben werden. Die Befundmitteilung an die Jagdausübungsberechtigten erfolgt im Anschluss durch das Veterinäramt des Landkreises Würzburg.
Wichtig für eine reibungslose und möglichst schnelle Weitergabe der Befunde ist die Angabe der korrekten Kontaktdaten (möglichst E-Mail-Adresse und/oder Mobilnummer). Sowohl der Bezug des Materials zur Probenahme als auch die Untersuchung der Proben erfolgt kostenfrei.
Abgabe von ASP-Proben am 23. und 30.12.2024
Für den 23.12. und den 30.12.2024 ist ein Probentransport der ASP-Blutproben an das Untersuchungslabor organisiert.
Die ASP-Blutproben müssen bis zu den nachfolgenden Uhrzeiten an einer der aufgeführten Stellen abgegeben werden, damit eine Untersuchung aller Voraussicht nach noch am gleichen Tag stattfinden kann:
- bis 07:15 Uhr in der Trichinenuntersuchungsstelle im Schlachthof Aub
- bis 08:00 Uhr im Veterinäramt (Leistenstraße 87, 97082 Würzburg)
- bis 08:30 Uhr in der Trichinenuntersuchungsstelle der Stadt Würzburg
Trichinenproben können am 23.12. und 30.12.2024 zwischen 06:30 und 08:30 Uhr direkt an der Trichinenuntersuchungsstelle der Stadt Würzburg abgegeben werden.
Trichinenproben in Aub können zwischen 06:30 und 07:15 Uhr abgegeben werden (bitte klingeln).
ASP-Blutproben die am 23.12. bzw. 30.12. nach den o. g. Uhrzeiten abgegeben werden können erst am 30.12.2024 bzw. 02.01.2025 versandt werden.
Der Dienstbetrieb des Landratsamtes Würzburg ruht vom 24.12.2024 bis 29.12.2024 und vom 31.12.2024 bis zum 01.01.2025.
Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Tel. 0931 – 8003 5507
Übersicht der Wildtiersammelstellen im Landkreis Würzburg
Im Landkreis Würzburg stehen Jagdausübungsberechtigten zur Entsorgung des Aufbruchs von gesund erlegtem Schwarzwild drei Wildtiersammelstellen zur Verfügung. Die Wildtiersammelstellen sind zugangsbeschränkt.
Für nähere Informationen zur Benutzung bitten wir die Jagdausübungsberechtigten mit dem Veterinäramt des Landkreises Würzburg (0931 80003-5504; Verbraucherschutz@ lra-wue.bayern.de) oder
- für die Wildtiersammelstellen Neubrunn und Oberpleichfeld - mit Herrn Michael Hein (0176-23376392, michaelhein64@mail.de)
- für die Wildtiersammelstelle Giebelstadt - mit Herrn Johannes Köder (0152 09436429, j.koeder@t-online.de)
Kontakt aufzunehmen.
Um einen dauerhaften Betrieb sowie eine hohe Akzeptanz der Aufbruch-Sammelstelle zu gewährleisten, muss auf größtmögliche Sauberkeit und Hygiene geachtet werden. Abstellen von Fremdabfällen ist untersagt. Bei Belegung des vorletzten Behälters ist sofort der Ansprechpartner zu benachrichtigen, um eine kurzfristige Abholung zu beauftragen.
- Wildtiersammelstelle Giebelstadt
Lage: Kilian-Keller-Straße 7, 97232 Giebelstadt (Bauhof Giebelstadt)
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- Wildtiersammelstelle Oberpleichfeld
Lage: Nähe Kompostieranlage Bergtheim
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- Wildtiersammelstelle Neubrunn
Lage: Würzburger Straße 7, 97222 Neubrunn
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ASP Hotline Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Telefon: 09131 6808-5700
Montag bis Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr