Seiteninhalt

29.11.2022

Landkreis Würzburg erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest

Das Veterinäramt am Landratsamt Würzburg teilt mit, dass aufgrund der enorm gestiegenen Seuchengefahr für Geflügelhaltungen durch den Erreger der Geflügelpest auch in diesem Jahr wieder bayernweit zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden mussten.

Dies sind betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen, das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art für Geflügel und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung der Geflügelpest in die Geflügelhaltungen verhindert werden; unter anderem müssen Ein- und Ausgänge zu den Geflügelställen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sein und dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden.

Bislang sind seit Oktober in Bayern vier Geflügelpest-Fälle in Geflügelhaltungen aufgetreten; Deutschlandweit wurden in dieser Saison bereits mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln registriert.

Deshalb hat der Landkreis Würzburg am 25. November 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Der Wortlaut und die genauen Regelungen finden sich in der Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 32 vom 25.11.2022 auf www.landkreis-wuerzburg.de/Amtsblatt.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es auf den Seiten des LGL.

Infos rund um das Thema Geflügelpest sind auf der Seite des Veterinäramtes des Landkreises Würzburg zu finden: www.landkreis-wuerzburg.de/Verbraucherschutz/Veterinärwesen.