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Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt", heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Und weiter: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Schon im Jahr 1987 hat der Landkreis Würzburg eine Gleichstellungsstelle eingerichtet, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein - um geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen und gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken.

Frau Wallrapp ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Würzburg.

     

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