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24.10.2020

Aktuelle Corona-Fallzahlen vom 24. Oktober 2020

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 40 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 24. Oktober 2020, 7.30 Uhr).

Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 1.852, davon entfallen 1018 auf die Stadt und 834 auf den Landkreis Würzburg. Durch Datenbereinigung hat sich die Zahl der gestern gemeldeten Neuinfektionen um eine Person verringert.

Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.547 Patienten. Derzeit sind 246 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (133 in der Stadt Würzburg, 113 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 2.171 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 4.534 Personen.

7-Tage-Inzidenz, Stand heute, 7.30 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für die Stadt Würzburg 89,89 und für den Landkreis 59,77.

Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Derzeit gelten für Stadt und Landkreis Würzburg die Regelungen „ROT“ der Bayerischen Corona-Ampel.

  1. Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Hinweis: Das Landratsamt Würzburg hat aktuell keine stark frequentierten öffentlichen Plätze im Landkreis festgelegt.

Die Stadt Würzburg hat bereits am 17. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung stark frequentierter Plätze veröffentlicht: https://www.wuerzburg.de/coronainfo/startseite/index.html

2. Es besteht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen, auch an Grundschulen. Dies betrifft auch die Hochschulen.

Inwieweit bei der Maskenpflicht für Grundschüler eine Ausnahme gemacht werden kann, wird unter Betrachtung des Infektionsgeschehens geprüft.

3. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

4. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

5. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.

6. Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

7. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen davon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

8. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

9. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem die Stadt bzw. der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung der Stadt oder des Landkreises Würzburg würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/  bekannt gegeben.

Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7  eingesehen werden.


Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr
Telefon: 0931 8003-5100

Regelungen für Kitas und Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg

Das Gesundheitsamt Würzburg stellte die Kindertageseinrichtungen in der Stadt und im Landkreis auf Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Kitas in Stadt und Landkreis nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren.

Auch für die Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg gilt die Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, d. h. Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse.

Da der Inzidenzwert in Stadt und Landkreis Würzburg den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten hat, gilt für die Grundschulen der Stadt seit 18. Oktober 2020 eine Maskenpflicht auch am Platz, für die Grundschulen im Landkreis trat diese am 22. Oktober 2020 in Kraft.

Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Schulen nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren, es wird also weiterhin für alle Schüler*innen Präsenzunterricht geben können.


Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit.

Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden:

Tel: 0202 251557330
E-Mail: covid_support@lifecodexx.com

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus  einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de ; www.stmgp.de 
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.