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26.10.2020

Aktuelle Corona-Fallzahlen vom 26. Oktober 2020

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 45 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 26. Oktober 2020, 7.30 Uhr).

Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 1.934, davon entfallen 1.061 auf die Stadt und 873 auf den Landkreis Würzburg.

Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 1.580 Patienten. Derzeit sind 295 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (158 in der Stadt Würzburg, 137 im Landkreis). 59 Personen sind an Covid-19 verstorben. Aktuell sind 2.216 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 4.555 Personen.

7-Tage-Inzidenz, Stand heute, 7.30 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für die Stadt Würzburg 110,99 und für den Landkreis 73,32.

Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Ab morgen (27. Oktober, 0 Uhr) gelten für die Stadt Würzburg daher die Regelungen „DUNKELROT“ der Bayerischen Corona-Ampel:

1. Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Die Stadt Würzburg hat bereits am 17. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung stark frequentierter Plätze veröffentlicht: https://www.wuerzburg.de/coronainfo/startseite/index.html, deren Geltung am 23.10.2020 bis zum 8.11.2020 verlängert wurde.

2. Es besteht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen, auch an Grundschulen. Dies betrifft auch die Hochschulen.

3. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

4. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

5. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.

6. Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

7. Der Teilnehmerkreis bei Veranstaltungen aller Art ist auf maximal 50 Personen begrenzt, mit Ausnahme von Gottesdiensten, Demonstrationen und Veranstaltungen an Hochschulen.

8. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen davon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

9. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

10. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Die Stadt Würzburg informiert ggf. mit einer eigenen Pressemitteilung, falls lokale Regelungen getroffen werden, die über die bayerische Corona-Ampel hinausgehen.

Derzeit gelten für den Landkreis Würzburg sowie für die Stadt Würzburg (bis 26.10., 24 Uhr) die Regelungen „ROT“ der Bayerischen Corona-Ampel.

1. Es besteht Maskenpflicht auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Hinweis: Das Landratsamt Würzburg hat aktuell keine stark frequentierten öffentlichen Plätze im Landkreis festgelegt.

Die Stadt Würzburg hat bereits am 17. Oktober 2020 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung stark frequentierter Plätze veröffentlicht: https://www.wuerzburg.de/coronainfo/startseite/index.html, deren Geltung am 23.10.2020 bis zum 8.11.2020 verlängert wurde.

2. Es besteht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen, auch an Grundschulen. Dies betrifft auch die Hochschulen.

3. Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

4. Maskenpflicht besteht dann auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

5. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.

6. Der Teilnehmerkreis bei privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

7. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen davon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

8. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

9. Der Konsum von Alkohol ist auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem die Stadt bzw. der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz über 50“ (rot) bzw. „7-Tages-Inzidenz über 100“ aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung der Stadt oder des Landkreises Würzburg würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ bekannt gegeben.

Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7 eingesehen werden.

Woher kommen die Neuinfektionen

Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor diffus, es wurden positiv getestete Personen aus folgenden Einrichtungen gemeldet:

Sprachkurs Kolping und Inlingua-Schule
Weitere Eltern und ein Kind vom Campus-Kinderhaus
Schüler der Clara-Oppenheimer-Schule
Wohnheim der Diakonie
Weitere positive Personen aus dem Berufsförderwerk Veitshöchheim
Positive Schüler im Gymnasium Veitshöchheim und Grundschule Helmstadt

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr
Telefon: 0931 8003-5100

Regelungen für Kitas und Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg

Das Gesundheitsamt Würzburg stellte die Kindertageseinrichtungen in der Stadt und im Landkreis auf Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Kitas in Stadt und Landkreis nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren.

Auch für die Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg gilt die Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, d. h. Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse.

Da der Inzidenzwert in Stadt und Landkreis Würzburg den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten hat, gilt für die Grundschulen der Stadt seit 18. Oktober 2020 eine Maskenpflicht auch am Platz, für die Grundschulen im Landkreis trat diese am 22. Oktober 2020 in Kraft.

Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Schulen nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren, es wird also weiterhin für alle Schüler*innen Präsenzunterricht geben können.

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit.

Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.


Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden:

Tel: 0202 251557330
E-Mail: covid_support@lifecodexx.com

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Regelungen für Kitas und Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg

Das Gesundheitsamt Würzburg stellte die Kindertageseinrichtungen in der Stadt und im Landkreis auf Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Das bedeutet, dass weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Kitas in Stadt und Landkreis nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren.

Auch für die Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg gilt die Stufe 2 (GELB) des Drei-Stufen-Plans des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, d. h. Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse.

Da der Inzidenzwert in Stadt und Landkreis Würzburg den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten hat, gilt für die Grundschulen der Stadt seit 18. Oktober 2020 eine Maskenpflicht auch am Platz, für die Grundschulen im Landkreis trat diese am 22. Oktober 2020 in Kraft.

Aktuell wird das Gesundheitsamt für die Schulen nicht die Stufe 3 (ROT) aktivieren, es wird also weiterhin für alle Schüler*innen Präsenzunterricht geben können.

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0800 2019444, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre bereit.

Mitzubringen sind Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor per Telefon und E-Mail für Nachfragen erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera genommen wurden, können sich Bürger*innen direkt an das beauftragte Labor Eurofins wenden:

Tel: 0202 251557330
E-Mail: covid_support@lifecodexx.com

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de 
Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.