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26.05.2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Jobcenter des Landkreises Würzburg

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die drei Fachbereiche des Jobcenter Landkreises Würzburg mit Ausrufung des Katastrophenfalls zum 16. März 2020 unterschiedlich getroffen. Während durch die Kontaktbeschränkung die Vermittlungstätigkeit und die persönliche Betreuung im Amt der Kunden im „Fachbereich 43 – Integration Jobcenter Landkreis Würzburg“ – vorerst -erheblich zurückgefahren werden musste, verzeichnete vor allem der „Fachbereich 42 – Verwaltung Jobcenter Landkreis Würzburg“ einen drastischen Ansturm auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierbei spielt sicher auch der erleichterte Zugang aufgrund des Sozialschutzpaketes vom 27. März 2020 eine Rolle.

Am deutlichsten wird dies an der Entwicklung der Neuantragszahlen. Für das gesamte Jahr 2019 wurden beim Jobcenter Landkreis Würzburg insgesamt 925 Neuanträge gestellt, dies entspricht einen Durchschnitt von monatlich 77 oder wöchentlich 18 Neuanträgen.

Dem gegenüber steht die Entwicklung der Fallzahlen seit 1. Februar 2020, insbesondere ab Ausrufung des Katastrophenfalls für den Freistaat Bayern ab Montag, 16. März 2020:

Zeitraum

Kalenderwoche

Anzahl Neuanträge

03.02.2020 – 09.02.2020

6. KW

19 Neuanträge

10.02.2020 – 16.02.2020

7. KW

15 Neuanträge

17.02.2020 – 23.02.2020

8. KW

22 Neuanträge

24.02.2020 – 01.03.2020

9. KW

23 Neuanträge

02.03.2020 – 08.03.2020

10. KW

13 Neuanträge

09.03.2020 –   15.03.2020  

11. KW

18 Neuanträge

16.03.2020 – 22.03.2020

12. KW (Ausrufung   Katastrophenfall)

33 Neuanträge

23.03.2020 – 29.03.2020 

13. KW

57 Neuanträge

30.03.2020 – 05.04.2020 

14. KW

87 Neuanträge

06.04.2020 - 12.04.2020

15. KW

41 Neuanträge

13.04.2020 – 19.04.2020

16. KW

46 Neuanträge

20.04.2020 – 26.04.2020

17. KW

54 Neuanträge

27.04.2020 – 03.05.2020

18. KW

63 Neuanträge

04.05.2020 – 10.05.2020

19. KW

38 Neuanträge

11.05.2020 – 17.05.2020

20. KW

36 Neuanträge

Wie aus der vorangegangenen Aufstellung ersichtlich ist, sind die Neuantragszahlen seit Ausrufung des Katastrophenfalls sprunghaft angestiegen.

Im Monat Februar 2020 wurden insgesamt 79 Neuanträge ausgehändigt und im Monat März 2020 waren es bereits 173. Es lag somit mehr als eine Verdoppelung vor, obwohl der Anstieg erst mit dem 16. März 2020 begann. Im Monat April wurden insgesamt 239 Neuanträge gestellt, was einer Verdreifachung entspricht.

Ab Ausrufung des Katastrophenfalls seit dem 16. März 2020 hat sich der wöchentliche Durchschnitt der Neuanträge von 18 auf 51 Neuanträge erhöht (33+57+87+41+46+54+63+38+36 /9 Wochen) und somit fast verdreifacht.

Ab dem 4. Mai 2020 ist ein leichter Rückgang der Neuantragszahlen sichtbar. Jedoch liegen die Neuantragszahlen in der 19. und 20. Kalenderwoche noch immer doppelt so hoch wie vor der Corona-Pandemie. Auch weiterhin wird mit einem erhöhten Neuantragszugang im Vergleich zu vorher gerechnet.

Der größte Anstieg ist bei den Antragszahlen der Selbstständigen und freiberuflich Tätigen zu verzeichnen. Hier sind seit dem 16. März 2020 insgesamt 109 Neuanträge auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Landkreis Würzburg gestellt worden. Der Großteil dieser Antragsteller sind Solo-Selbstständige. Es wurden von ca. 12 Künstlern und ca. 35 Selbständigen mit Angestellten Anträge gestellt.

Außerdem wurden Anträge hauptsächlich aufgrund verringerter Einnahmen wegen Kurzarbeit und Wegfall Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung gestellt. Eine genaue Auswertung der Bezieher von Kurzarbeitergeld ist leider nicht ohne weiteres möglich, da die Arbeitslosenstatistik diesbezüglich zum 16. April 2020 geändert wurde und eine Auswertung nur händisch möglich wäre.

Mit der Bearbeitung dieser Neuanträge ist aktuell in erster Linie der Fachbereich 42 – Verwaltung Jobcenter Landkreis Würzburg – trotz der erleichterten Antragsbedingungen aufgrund des Sozialschutzpaketes - erheblich über das normale Maß hinaus betroffen. Wegen Neuantragsflut wurden daher ehemalige, noch eingearbeitete Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen dem Fachbereich 42 vorübergehend zur Unterstützung wieder zugewiesen.

Bei den Bürgern ist ein sehr hoher – derzeit telefonischer - Beratungsbedarf vorhanden. Das allgemeine Infostellentelefon, welches neben der intensiven Erstberatung derzeit ebenfalls für die Erfassung und Koordination der Erstanträge verantwortlich ist, wurde daher aufgestockt. Dabei wurden auch Kollegen aus dem „Fachbereich 41 - Haushalt und Recht Jobcenter Landkreis Würzburg“, vor allem aber aus dem „Fachbereich 43 – Integration Jobcenter Landkreis Würzburg“ eingesetzt. Insgesamt wurden hier im Monat April insgesamt 912 Anfragen und Anrufe von Bürgern abgearbeitet. Außerdem helfen Kolleg*innen aus den beiden Fachbereichen bei der Bewältigung der eingereichten Antragsunterlagen im Fachbereich 42 aus.

Durch das Sozialschutzpaket wurden zwar Erleichterungen bei den Weiterbewilligungen und bei der Prüfung bei „nicht erheblichen Vermögen“ und von Unterkunftskosten geschaffen, aber dies kompensiert die Mehrarbeit durch die Vielzahl der Neuanträge und deren Prüfung sowie den Beratungsbedarf der Bürger nicht. Des Weiteren sind die Mitarbeiter durch die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen mit nahezu täglich zu verzeichnenden Änderungen/Ergänzungen von Auslegungshinweisen zusätzlich gefordert und belastet.