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Gesundheitsförderung und -prävention; Beantragung von Leistungen

Redaktionell verantwortlich

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)
Stand: 27.06.2023

Kurzbeschreibung

Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.

Voraussetzungen

Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.

Verfahrensablauf

Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.