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Beratungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Wer als Prostituierte*r tätig werden will, muss vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Grundsätzliches zur Beratung

Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Sie umfasst die Themen

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung und Schwangerschaft
  • sowie Beratung über Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch.

Über die gesundheitliche Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Bitte beachten Sie:

Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte*r.

Termine

Vereinbaren Sie gerne einen Termin direkt mit Frau Hein oder Herrn Tittmann oder unter 0931 8003-5954.  

Ablauf

Zum vereinbarten Zeitpunkt kommen Sie bitte ins Zimmer 007. 

Die Beratung dient der gesundheitlichen Aufklärung. Sie können aber auch andere Themen vertrauensvoll ansprechen, wenn Sie Rat und Hilfe benötigen.

Die Beratungsbescheinigung für die Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Würzburg und die persönliche Bescheinigung zum Nachweis bei Kontrollen erhalten Sie nach Zahlung der Gebühr von 35 Euro ausgehändigt. 

Was Sie wissen sollten

  • Zur Beratung benötigte Unterlagen: gültiger Ausweis mit Lichtbild
  • Kosten für die Bescheinigung: 35 Euro
  • Gültigkeit: Für Personen unter 21 Jahren ist die Beratung alle 6 Monate und für Personen über 21 Jahren jährlich vorgesehen. 
  • Fristen: Zwischen der gesundheitlichen Beratung und der ersten Anmeldung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.
  • Anmeldung: beim Ordnungsamt der Stadt Würzburg (Tel. 0931 373420).