Seiteninhalt

06.04.2020

Statement des Bayer. Gesundheitsministeriums zum Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen

Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat mit Blick auf den seit Samstag geltenden Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen darauf hingewiesen, dass Reha-Einrichtungen Kurzzeitpflege anbieten. Ein Ministeriumssprecher betonte am Sonntag in München: „Die Reha-Einrichtungen in Bayern sind aufgefordert worden, alle medizinisch nicht erforderlichen Behandlungen abzusagen. Deshalb  bestehen hier auch Kapazitäten, um Übergänge zu gestalten. In Bayern bestehen beispielsweise 61 Einrichtungen der geriatrischen Rehabilitation mit rund 2.900 Plätzen. Es gibt also trotz des Aufnahmestopps für Pflegeeinrichtungen durchaus eine Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen.“

Der Sprecher verwies zudem erneut darauf, dass der Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen auch Ausnahmen vorsieht. Er erläuterte: «Eine Ausnahme gilt zum Beispiel für Pflegeeinrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt. Weitere Ausnahmen können in besonders gelagerten Einzelfällen mit Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamts durch die jeweilige Pflegeeinrichtung zugelassen werden.“

Der Sprecher bekräftigte zudem: „Angesichts der zunehmenden Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen, der besonderen Gefährdung der dort lebenden Personen und der oft schweren Krankheitsverläufe bedarf es des besonderen Schutzes. Es gilt, Infektionsketten zu unterbrechen und von Anfang an zu unterbinden. Die entsprechende Allgemeinverfügung des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums stellt diesen Schutz in den Vordergrund, ermöglicht aber ein dem Einzelfall angepasstes Vorgehen.“

Zum Presseinformation “Aufnahmestopp“

© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege