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Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen für Kinder bis zum vollendenden 14. Lebensjahr: Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser und Kinderhorte.

Die Einrichtungen bieten unterschiedliche pädagogische Ausrichtungen an, z.B. Waldpädagogik und Montessoripädagogik.

Jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr hat einen Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege.

Wörtlich heißt es im Gesetz § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII:

"Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege."

                                                                                               

Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Würzburg

Die folgende Übersicht enthält alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Würzburg. Sie können die Kitas nach Namen, PLZ oder Ort suchen und filtern.

Kindertageseinrichtung finden

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Mittagsbetreuung an Schulen

Die Schulen organisieren ihre Mittagsbetreuungsangebote eigenständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die betreffende Schule.

                

Rückblick auf Veranstaltungen

Bewegt und genussvoll durchs Kita-Jahr (21.11.2018)

Kinder, deren Organe, Denkvermögen und Persönlichkeit sich noch in der Entwicklung befinden, brauchen wesentlich mehr Bewegung als Erwachsene. Soweit die Theorie. In der Praxis schaut es leider anders aus: Immer mehr Kinder haben zu wenig Bewegung. Die kindliche Umwelt bietet immer weniger Spiel- und Bewegungsräume.                     

Erfolgreicher Abschluss des Jugendamtsprojekts

Auch in den Kindertageseinrichtungen stimmen räumliche und organisatorische Bedingungen oft nicht mit dem Bedürfnis nach Bewegung überein. Dies war Anlass für das Amt für Jugend und Familie, im Herbst 2018 das Projekt „Bewegt und genussvoll durchs Kitajahr“ zu starten.

In vier Modulen wurden Mitarbeiterinnen von Kindertageseinrichtungen geschult, um dem Sport und der Bewegung in der Kita den notwendigen Stellenwert einzuräumen. Am Projekt nahmen 16 Kindertagesstätten aus dem Landkreis Würzburg teil.

Beim Abschluss in der Estenfelder Kinderkrippe Farbenkleckse überreichte Miriam Meder, Geschäftsbereichsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit am Landratsamt Würzburg, den erfolgreichen Teilnehmerinnen Urkunden und gut gefüllte „Bewegungskisten“ für die praktische Arbeit.                               

Unkompliziert in den Kita-Alltag integrierbar

Wichtig war den Organisatorinnen, Kita-Fachaufsicht Ursula Bördlein und Sportreferentin Sandra Handke, aufzuzeigen, dass Bewegung unkompliziert und mit Spaß in den Kita-Alltag integriert werden kann.

„Bewegungserfahrungen bilden die Grundlage für die Entwicklung des kindlichen Denkens. Selbst unsere Sprache drückt den ursächlichen Zusammenhang zwischen Bewegung und Denken aus. Das Greifen wird zu einem Begreifen, das Fassen zu einem Erfassen“, erklären Bördlein und Handke.                                

Natürlicher Drang zum Toben

Oliver Hösel,  Motopäde und Psychomotoriktherapeut aus Würzburg, informierte über die Bedeutung der Bewegung für die Gesundheit und die kognitive und seelische Entwicklung der Kinder. Er erläuterte den Teilnehmerinnen grundsätzliche Zusammenhänge: In der Bewegung trainieren Kinder auf spielerische Weise, was sie für ihr Leben benötigen. Kinder haben deshalb einen natürlichen Drang zum Toben, Klettern, Rennen, Springen, Hüpfen, Balancieren und Schaukeln, den sie täglich ausleben sollten.

Kann das kindliche Grundbedürfnis nach ausreichenden und vielfältigen Bewegungserfahrungen nicht genügend ausgelebt werden, kommt es zu körperlichen, geistigen und auch zu seelischen Beeinträchtigungen.                     

In Bewegung kommen – in Bewegung bleiben

An zwei Samstagen hieß es dann „In Bewegung kommen“ und „In Bewegung bleiben“.  Annette Beck, Leiterin des Kinderhauses Blumenwiese in Hettstadt und Übungsleiterin im Elementarbereich, Fitnesstrainerin und Yoga-Move-Trainerin vermittelte folgende Botschaft: „Bewegungserziehung muss wieder mehr in den Fokus unserer Arbeit gerückt werden.

Wir müssen selbst keine Sportskanone sein. Mit einfachsten Mitteln und ohne große Vorbereitungszeit können pädagogisch wertvolle Turnstunden erarbeitet werden.“              

Gesunde Ernährung gehört dazu

Zu einer gesunden Entwicklung gehört natürlich auch die gesunde Ernährung. Deshalb rundete ein Fortbildungsmodul zur gesunden Ernährung das Projekt ab.

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung erläuterten die Referentinnen Melanie Ulzheimer und Annegret Hager Theorie und Praxis und gaben praktische Tipps zum Essen und Trinken für Klein- und Kindergartenkinder.

                                      

                                          

                  

Ziele, Wege, Stolpersteine

Gemeinsam an einem Strang ziehen, Synergieeffekte nutzen, Kooperationsprojekte planen und den fachlichen Austausch pflegen – das sind die Ziele der 1995 gegründeten Gemeindenahen Gesundheitskonferenz am Gesundheitsamt Würzburg.

Die in dem Kontext ins Leben gerufene Arbeitsgruppe Kind und Gesundheit bietet seitdem unter dem Titel „Ziele, Wege, Stolpersteine“ Fachtagungen und Fortbildungen für pädagogisches Schul- und Kindertagesstättenpersonal an. Zu den Zielgruppen der professionell organisierten und hochkarätig besetzten Veranstaltungen gehören auch interessierte Mitarbeiter anderer Fachstellen ebenso wie Tagesmütter.

  

Für die Träger

Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

Förderfähig nach dem BayKiBiG sind bedarfsnotwendige Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege gemäß Art. 1 und 2 BayKiBiG. Die Feststellung, welche Plätze bedarfsnotwendig sind, treffen die Gemeinden im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung. Sie haben bei der Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze die Bedürfnissen der Familien zu berücksichtigen.

Details zur Betriebskostenförderung

Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen:

Der Förderanspruch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen (Art. 18 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Alt. 2) setzt voraus, dass der Träger

  1. eine Betriebserlaubnis nachweisen kann,
  2. geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt, d.h. die pädagogische Konzeption der Kindertageseinrichtung in geeigneter Weise veröffentlicht sowie eine Elternbefragung oder sonstige, gleichermaßen geeignete Maßnahme der Qualitätssicherung jährlich durchführt, 
  3. die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Bildungs- und Erziehungsziele (Art. 13) seiner eigenen träger- und einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption zugrunde legt, 
  4. die Einrichtung an mindestens vier Tagen und mindestens 20 Stunden die Woche öffnet und die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 staffelt und die Vorschriften dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften beachtet.

Die Fördervoraussetzungen für die Tagespflege sind in Art. 20 BayKiBiG i.V.m. § 18 AVBayKiBiG geregelt.

Weitere Informationen unter www.stmas.bayern.de//kinderbetreuung/

 

 

 

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