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Jugendhilfeplanung

Was ist Jugendhilfeplanung?

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe arbeiten gemeinsam mit ihren Partnern insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule und Arbeitsverwaltung zusammen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft, die auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien abgestimmt ist. (Bay. Landesjugendamt)

Der Landkreis Würzburg als öffentlicher Träger der Jugendhilfe trägt entsprechend § 79 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJSG) die Gesamtverantwortung für das Erfüllen der Jugendhilfeaufgaben gem. § 2 KJHG. Dies vollzieht das Jugendamt durch die im § 80 definierte Jugendhilfeplanung.

Der Landkreis Würzburg soll gewährleisten, dass alle zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
 

Organisation der Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist eingebunden in alle Prozesse des Jugendamtes. Sie erfüllt einen Auftrag der Moderation zwischen den Akteuren der Kommunalpolitik, der Verwaltung, des Jugendamtes und der freien Träger. Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit der kreisfreien Stadt Würzburg zu.

Eine Steuerungsgruppe und der Unterausschuss Jugendhilfeplanung koordinieren alle Tätigkeiten und Prozesse der Planung.

Vorsitzende des Unterausschusses ist Frau Kreisrätin Martina Wild.

 

Konzeption der Jugendhilfeplanung 

    

Aktuelles

In Bearbeitung befinden sich folgende Planungen:

Folgende Planungen stehen im Jahr 2023 an:

  • Zukunftskonzeption Kindertagesbetreuung im Landkreis Würzburg
  • Inklusion in der Jugendarbeit

  

Sicherstellung der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

Die Qualitätsentwicklung und –sicherung in der Jugendhilfe (§ 79a SGB VIII) eine Aufgabe von Controlling. Die Jugendhilfeplanung ist dann gefordert, wenn neue Förderanträge gestellt werden bzw. wenn substanzielle Änderungen in bestehenden Förderanträgen anstehen (Ausweitung der Förderung). Solche Förderanträge werden vor der Vorlage im Jugendhilfeausschuss von der Jugendhilfeplanung und der Steuerungsgruppe geprüft, beraten und mit einer Empfehlung an den Ausschuss weitergegeben.

  

Rückblick

auf die zuletzt erstellten Planungen:

  • Teilplan Jugendarbeit 2016
    Leben und Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden
    Jugendkultur/Jugendbildung/Medien
    Inklusion – Integration