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Geflügelpest im Landkreis Würzburg: Stallpflicht aufgehoben

Das Landratsamt Würzburg hat am 30. April 2021 bekannt gegeben, dass die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis, welche mit Ausbruch der Geflügelpest per Allgemeinverfügung erlassen wurde, wieder aufgehoben ist.

30.04.2021
Geflügelpest
Im Rahmen des Vollzugs tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest hat das Landratsamt Würzburg mit Allgemeinverfügung vom 25. Februar 2021 die Aufstallung von Geflügel zu ... mehr

    

Informationen zur Geflügelpest

Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest

Meldung einer Geflügelhaltung - auch kleine Bestände müssen gemeldet werden

Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln - unabhängig von der Größe des Bestandes - verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen.

Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen.

 

 

Meldepflicht für vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand
sowie für tot aufgefundene Wildvögel

Es ist unbedingt erforderlich, vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und tote Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel) beim zuständigen Veterinäramt unter

Wer tote Wildvögel findet,

sollte sie auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen; auch in einem solchen Fall ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde oder Gemeindeverwaltung umgehend zu kontaktieren.