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Ausländeramt | Personenstandswesen

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Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer

Kurzbeschreibung

Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Weitere Informationen

Häufige Fragen & Antworten zum Thema sowie Details zu Antragsunterlagen finden Sie auf der Infoseite der Führerscheinbehörde.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.12.2023