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Landesplanerische Stellungnahmen; Abgabe
Kurzbeschreibung
Landesplanerische Stellungnahmen sollen feststellen, ob Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Sie werden von der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung gegenüber öffentlichen Planungsträgern abgegeben.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 08.10.2020
Stand: 08.10.2020