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Gemeindefreie Gebiete; Ausübung hoheitlicher Befugnisse

Im Landkreis Würzburg gibt es drei gemeindefreie Gebiete:

  • Gramschatzer Wald
  • Guttenberger Wald
  • Irtenberger Wald

Diese gehören zu keiner der 52 kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis. Die Kommunalaufsicht übt in diesen drei gemeindefreien Gebieten die hoheitlichen Befugnisse aus, die im Gemeindegebiet den Gemeinden zustehen würden (beispielsweise, wenn es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben geht).

Soweit die Eigentümer von Grundstücken in gemeindefreien Gebieten Aufgaben wahrnehmen, die normalerweise von kreisangehörigen Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erfüllt werden würden, unterliegen sie insoweit wie kreisangehörige Gemeinden auch der Rechtsaufsicht des Landratsamtes.