Seiteninhalt

Bürgerservice A bis Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

GEWAN; Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde

Kurzbeschreibung

Für sämtliche Gewerbemeldungen - also Anmeldungen, Ummeldungen oder Abmeldungen - ist die jeweilige Gemeinde am Betriebssitz zuständig.
Die Gewerbetreibenden haben die Möglichkeit, ihre Gewerbemeldung bereits online auszufüllen und dann an die Gemeinde zu senden.

 

Beschreibung

Gerne unterstützt das Landratsamt Gewerbetreibende bei der Anmeldung:

Bitte folgen Sie nachstehendem Link und wählen Sie Ihre Betriebssitzgemeinde aus. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung zu erstellen. Eine Ausfüllanleitung steht zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass die im Formular eingegeben Daten nicht automatisiert an die Gemeinden übermittelt werden!

Übersenden Sie die fertig ausgefüllte und unterschriebene Gewerbemeldung daher bitte anschließend selbstständig an die jeweilige Gemeinde Ihres Betriebssitzes. Sie erhalten  eine rechtsverbindliche Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung durch Ihre jeweilige Gemeinde.

 

Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt Würzburg Ihre Gewerbemeldungen nicht entgegen nehmen kann, sondern immer nur die Gemeinde Ihres Betriebssitzes.

Schicken Sie dem Landratsamt Würzburg daher bitte keine Gewerbeanmeldungen zu!

Das Landratsamt Würzburg erhält alle Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen, die die Mitarbeiter der Gewerbeämter auf den einzelnen Gemeinden erfassen, zur Kenntnis und kontrolliert diese.

Dabei wird vom Landratsamt Würzburg beispielsweise überprüft, ob erlaubnispflichtige Gewerbe wie Gaststätten, Grundstücks- oder Immobilienvermittler oder Darlehensvermittler darunter sind. (Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Gewerbe ist nicht abschließend. Bitte erkundigen Sie sich jeweils im Einzelfall, ob für Ihre Tätigkeit und Ihr Unternehmen ggf. nach anderen Vorschriften eine Erlaubnis erforderlich ist).