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Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde (FB 16a) und Fahrerlaubnisbehörde (FB 16b)
Mobilität spielt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle, allerdings funktioniert das Zusammenspiel nur mit gewissen Regelungen. Die Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde und die Fahrerlaubnisbehörde sorgen dafür, dass im Landkreis alles rund läuft.
Herr Hart leitet die Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde (FB 16a).
Herr Reichert leitet die Fahrerlaubnisbehörde (FB 16b).
Öffnungszeiten
vormittags
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
nachmittags
Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr
Kein Publikumsverkehr am Dienstag und Mittwoch Nachmittag!
Auf einen Klick
© Oliver Kleinhenz
Straßenverkehr
© Schmelz Fotodesign
Wunschkennzeichen
© Schmelz Fotodesign
Zulassung
© Schmelz Fotodesign
Fahrerlaubnis
Die Aufgaben des Fachbereichs
- Straßenverkehrsbehörde (StVO)
- Zulassungsbehörde (FZV und StVZO)
- Fahrerlaubnisbehörde (FeV und StVG)
- Personenbeförderung, Güterkraftverkehr
- Luft- und Schienenverkehr (einschließlich EkrG)
- Straßen- und Wegerecht
- Gefahrgut-VO Straße
- Sonderkartei (Mob)
- Fahrschul- und Fahrlehrergesetz
- Örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter, Schulwegbeauftragter