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Fahreignungsregister; Eigenauskunft über Punktestand

Kurzbeschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte erhalten, die im Fahreignungsregister eingetragen werden. Ab einer bestimmten Punkteanzahl wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand abzufragen.

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 17.06.2025

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen Führerschein.
  • Sie können sich ausweisen.

Verfahrensablauf

Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) über den Stand Ihrer Punkte informieren.

Wenn Sie die Auskunft online erhalten möchten:

  • Rufen Sie den Online-Dienst des Fahreignungsregisters (FAER) auf.
  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu identifizieren:
    • mit Ihrem BundID-Konto
    • mit Ihrem Personalausweis mit Online-Funktion
    • mit einem elektronischen Aufenthaltstitel
    • mit der Unionsbürgerkarte
    • mit einem eID.AS-Konto
  • Gehen Sie weiter zum Antrag und füllen Sie diesen aus.
  • Sie erhalten Ihre Registerauskunft als PDF-Dokument zum Download.

Wenn Sie die Auskunft schriftlich erhalten möchten:

  • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite des KBA aus. 
  • Füllen Sie die Felder aus.
  • Fügen Sie einen Identitätsnachweis an:
    • Legen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reisepasses bei oder
    • lassen Sie Ihre Unterschrift von einer siegelführenden Stelle beglaubigen.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an das KBA.
  • Sie erhalten die Auskunft auf postalischem Weg.

Wenn Sie die Auskunft persönlich erhalten möchten:

  • Sie können die Registerauskunft vor Ort beim KBA in Flensburg erfragen.
  • Dazu weisen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Sie erhalten Ihren Auszug persönlich, postalisch oder per Mail.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer einer schriftlichen Anfrage dauert etwa eine Woche. Die Online-Auskunft oder die persönliche Auskunft werden sofort erteilt. (1 Woche)