Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen
Die folgenden Dokumente werden seit September 2011 in der Regel als elektronischer Aufenthaltsittel (eAT) erteilt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte und die
- Daueraufenthaltskarte
Benötigte Unterlagen
Die folgenden Unterlagen bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Ausländerbehörde mit:
- einen gültigen Pass oder Personalausweis
- ggf. vorhandene Aufenthaltstitel
- ggf. ausgefüllte Vollmacht
- Nachweis über die bereits eingezahlte Gebühr
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin online - ganz bequem in wenigen Schritten und 24 Stunden am Tag möglich:
zur Online-Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde
Ihre Ansprechpartner
Welcher Kollege/welche Kollegin für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Familiennamen des Antragstellers:
- A, B, C, D, J, K, L, M, N, O: Frau McMahon
- E, F, G, H, I, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z: Frau Toprak-Sönmez