Seiteninhalt
Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde (FB 16a) und Fahrerlaubnisbehörde (FB 16b)
Mobilität spielt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle, allerdings funktioniert das Zusammenspiel nur mit gewissen Regelungen. Die Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde und die Fahrerlaubnisbehörde sorgen dafür, dass im Landkreis alles rund läuft.
Herr Hart leitet die Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde (FB 16a).
Herr Reichert leitet die Fahrerlaubnisbehörde (FB 16b).
Auf einen Klick
© Schmelz Fotodesign
Zulassung
© Schmelz Fotodesign
Fahrerlaubnis
© Oliver Kleinhenz
Straßenverkehr
© Schmelz Fotodesign
Wunschkennzeichen
Die Aufgaben des Fachbereichs 16a
- Straßenverkehrsbehörde (StVO)
- Zulassungsbehörde (FZV und StVZO)
- Personenbeförderung, Güterkraftverkehr
- Luft- und Schienenverkehr (einschließlich EkrG)
- Straßen- und Wegerecht
- Gefahrgut-VO Straße
- Sonderkartei (Mob)
- Fahrschul- und Fahrlehrergesetz
- Örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter, Schulwegbeauftragter
Die Aufgaben des Fachbereichs 16b
- Fahrerlaubnisbehörde (StVG und FeV)