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Kreisrechnungsprüfungsamt

Die Neufassung der Landkreisordnung für Bayern (LKrO) im Jahr 1978 verpflichtete die Landkreise zur Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt, kurz: KrPA, arbeitet unabhängig und ist beim Erfüllen seiner Aufgaben nicht an Weisungen gebunden. Organisatorisch ist es eine Stabsstelle des Landratsamtes und untersteht unmittelbar dem Landrat.

Herr Goth leitet das Kreisrechnungsprüfungsamt.

 

Aufgaben & Dienstleistungen

Im Bürgerservice A bis Z wird ausführlich die örtliche Kassenprüfung als einer der Aufgaben aus dem Kreisrechnungsprüfungsamt beschrieben. Doch die Aufgaben sind vielschichtig:

Die Aufgaben des Kreisrechnungsprüfungsamtes

Die Aufgaben des Kreisrechnungsprüfungsamtes sind in den Art. 89 und 92 LKrO und der Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsordnung sowie in örtlichen Verfügungen des Landrats umschrieben und gliedern sich in

  

Pflichtaufgaben

Das Prüfen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg gehört zu den Pflichtaufgaben im Kreisrechnungsprüfungsamt. Als umfassende Finanzkontrolle ausgestaltet, erstreckt sich die Prüfung nach Art. 92 LKrO auf die Einhaltung geltender Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

  1. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  2. die Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Erträge und Aufwendungen begründet und belegt sind,
  3. der Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
  4. wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde,
  5. die Aufgaben mit geringerem Personal- und Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

Im Rahmen dieser Rechnungsprüfung prüft das KrPA auch das Engagement des Landkreises beim Kommunalunternehmen sowie bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Landkreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Das Ergebnis fassen die Prüfer in einem Schlussbericht zusammen und legen diesen als Sachverständigengutachten dem Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages vor. Sobald etwaige Unstimmigkeiten aufgeklärt sind, erhält der Kreistag den Jahresabschluss zur Feststellung und fasst einen Beschluss über die Entlastung (Art. 88 Abs. 3 LKrO).

Weitere Pflichtaufgaben des Kreisrechnungsprüfungsamtes sind

  • das Überwachen der Kassengeschäfte und
  • das Durchführen unvermuteter örtlicher Kassenprüfungen bei der Kreiskasse und deren Zahlstellen (Art. 89 Abs. 5 LKrO). Dies schließt die auf den Landkreis übertragenen staatlichen Kassengeschäfte und den bei der Kreiskasse mitgeführten Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg ein.

   

Übertragene Aufgaben

Dem Kreisrechnungsprüfungsamt übertragene Aufgaben sind

  • die Auswertung der überörtlichen Rechnungsprüfungsberichte sowohl des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes als auch anderer Prüfungsinstanzen und Aufsichtsbehörden (z. B. Staatliche Rechnungsprüfungsämter, Bundesrechnungshof),
  • die Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuschussmaßnahmen vor der Weiterleitung an die Bewilligungsbehörde,
  • die örtliche Rechnungsprüfungen bei den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Raum Würzburg, Fernwasserversorgung Mittelmain und Sing- und Musikschule Würzburg, jeweils zusammen mit den Rechnungsprüfungsämtern der anderen beteiligten Kommunen,
  • die gutachterliche Tätigkeit für den Rechnungsprüfungsausschuss,
  • evtl. Sonderprüfungen und gutachterliche Stellungnahmen.

 

 

Einblick in den Arbeitsalltag

Die Prüfung

Die Prüfung ist eine sachverständige, kritische und gedanklich vorzunehmende Wiederholung bereits ausgeführter Arbeitsvorgänge mit dem Ziel, Fehler im System zu erkennen und Empfehlungen zur Behebung zu geben. Besonderes Augenmerk liegt auf der Gesetzmäßigkeit der Vorgänge und ihrer wirtschaftlichen Durchführung innerhalb der Verwaltung. So können Irrtümer, Fehler und Gesetzeswidrigkeiten ausgeschlossen werden, auch unwirtschaftliches Verwaltungshandeln lässt sich so aufdecken.

Die Prüfungsthemen wählen die Prüfer selbständig aus der Gesamtheit der finanziellen Betätigung des Landkreises aus. Der Prüfungsumfang richtet sich nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer.

Die Motivation ist aber, durch eine vorbeugende Kontrolle und Beratung Fehler erst gar nicht entstehen zu lassen.

 

 

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