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Ehrenamt und Corona - das sollten Sie beachten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen/Koordinierungszentren (bagfa e.V.) hat einige Handlungsempfehlungen rund um das Thema Ehrenamt und Corona entwickelt:

Gut ein Jahr nach Beginn des ersten Lockdowns möchten wir unsere Handlungsempfehlungen konkretisieren und ergänzen:

 

Besondere Herausforderungen

Je nach Angebot und Serviceleistung ergeben sich besondere Herausforderungen für ehrenamtliche Helfer*innen. Hier haben wir wichtige Empfehlungen für Sie zusammengestellt. 

Angebot "Hilfe bei der Impfanmeldung"

Bisher bekannte Angebote und Serviceleistungen

  • Aufklärung und Beratung zu den aktuellen Anmeldeverfahren
    • Beruhigung (es besteht kein Grund zur Sorge und Eile, jeder bekommt einen Termin, die Hotline wird ausgebaut)
    • Verweis auf die Hotline des Impfzentrums (0931 8000844) telefonische Registrierung ist dort möglich
    • Erklärung des Weges zum Impfportal und telefonische Unterstützung während dem Registrierungsprozess ohne Übernahme von Verantwortung für die weitere Kommunikation
  • Übernahme der Registrierung, Bereitstellung von neutralen E-Mail-Adressen und Beratung, wenn eine Terminmitteilung eingeht, Kommunikation des Termins, Hilfe bei aufkommenden Fragestellungen und Betreuung des Impfwilligen bis Termineingang


Besondere Herausforderungen

Datenschutz

  • Es handelt sich um die Erfassung persönlicher und teils medizinischer Daten, der Anbieter verpflichtet sich zur Gewährleistung des Datenschutzes.

Weiterführende Betreuung des Impfwilligen bei vollem Serviceangebot

  • Im Rahmen der Anmeldung und der Betreuung bis zum tatsächlichen Impftermin entstehen ggf. medizinische Fragestellungen, die nur von geschultem Personal beantwortet werden können. Bei Bereitstellung einer E-Mail-Adresse verpflichtet sich der Mitarbeiter, den Impfwilligen über die Terminmitteilung umgehend zu informieren (ggf. innerhalb von 24h) und Informationen, die auf diese E-Mail eingehen zu überwachen und umgehend weiterzugeben. In welchem Zeitraum dies geschieht, ist derzeit nicht absehbar.

Neutralität in der Beratung

  • Neutralität des Beraters/Helfers in der Beratung/Hilfestellung für Senioren bei der Registrierung im Impfportal und der Hilfestellung bei der Terminrückmeldung ist besonders wichtig! Impfen ist ein sensibles Thema, vertritt hier eine positive Haltung und äußert dies öffentlich.

Empfehlungen

  • Überprüfung der angedachten Serviceleistungen und deren Konsequenzen für Mitarbeiter, Helfer und Zielgruppe (Umfang, Zeitkapazitäten, Verantwortung)
  • Aufklärung der Helfer
  • konkrete Absprachen der Aufgaben und Grenzen des Angebots (Transparenz für alle Seiten, Mitarbeiter-/Helferschutz)
  • Einsatz von vertrauenswürdigem Personal
  • Verpflichtung zur Neutralität in der Beratung
  • Einholung von Datenschutzerklärungen bei Einbindung von Externen (z.B. Kooperation mit Helferkreisen)
  • Einhaltung der geltenden Hygieneregeln während der Beratung
  • regelmäßiger Check der Informationen auf den Seiten des Bayerischen Impfportals


Informationen, FAQ und Hilfen zum Bayerischen Impfportal finden Sie unter folgenden Adressen

Bei Fragen

steht Ihnen das Team der Servicestelle Ehrenamt jederzeit zur Verfügung. Nach Registrierung in unserer Datenbank nehmen wir automatisch mit jedem*r Koordinator*in Kontakt auf.

    

Angebot "Fahrdienst zum Impfzentrum"

Ein Fahrdienst zum Impfzentrum für Senioren in der Gemeinde birgt große Risiken für alle Beteiligten. Prüfen Sie Alternativen: z.B. Hilfe bei der Taxibuchung, Hilfe bei der Abrechnung der Taxifahrt mit der Krankenkasse, Unterstützung durch einen finanziellen Zuschuss über einen Hilfsfond der Gemeinde)

Besondere Herausforderungen

Ansteckungsgefahr

  • Eine längere gemeinsame Fahrt in einem geschlossenen Raum birgt eine Ansteckungsgefahr. Im schlimmsten Fall infiziert der Fahrer unwissentlich den Mitfahrer, dieser erkrankt schwer.

Kontaktreduzierung Ziel des Lockdowns

  • Ziel der aktuellen Maßnahmen ist die Kontaktreduzierung. Ein Fahrdienst sollte so organisiert sein, dass auf jeden Helfer so wenig wie möglich Fahrten fallen. Dies bedeutet, Sie benötigen einen großen Kreis an Helfern, die jeweils nur sehr wenige Einsätze bedienen.

Haftungsfragen und Versicherungsschutz

  • Im Auftrag der Gemeinde ist der Helfer über die Gemeindeunfallversicherung versichert. Findet eine Ansteckung statt ist ein juristisches Verfahren nicht ausgeschlossen. Hier gibt es aktuell noch wenig Rechtsprechung. Als Organisator haftet ggf. die Gemeinde oder der Verein.

Empfehlungen

  • Prüfung von Alternativen
  • Aufklärung der Helfer über Risiken
  • pro Fahrer möglichst wenig Fahrten/Kontakte
  • Bereitstellung und Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken für Fahrer und Mitfahrer
  • versetztes Sitzen um möglichst großen Abstand im Auto zu erreichen
  • regelmäßiges Lüften
  • Händedesinfektion vor dem Einstieg und nach Kontakt
  • möglichst wenig Körperkontakt während dem Ein- und Aussteigen

Bestehende Richtlinien für organisierte Fahrdienste

Wenn die Fahrten mit dem Bürgerbus oder ähnliche Konstruktionen organisiert sind, stellen sie keinen öffentlichen Personennahverkehr dar, somit gelten nicht die Regelungen für den ÖPNV. Daher stellt eine solche Fahrt eine Fahrgemeinschaft dar, für die die Kontaktbeschränkungen gelten. In den FAQ des Bayer. Innenministeriums heißt es zum Thema Fahrgemeinschaften:
„Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Soweit ein triftiger Grund für die Autofahrt vorliegt, ist auch die Bildung einer Fahrgemeinschaft zulässig, allerdings nur mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, wird dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.“

Bei Fragen

steht Ihnen das Team der Servicestelle Ehrenamt jederzeit zur Verfügung. Nach Registrierung in unserer Datenbank nehmen wir automatisch mit jedem*r Koordinator*in Kontakt auf.