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13.10.2022

Maske tragen schützt nicht nur vor Corona, sondern auch vor weiteren Atemwegserkrankungen

Gesundheitsamt informiert über aktuelle Maskenpflicht

Die Regelungen, wann wo welche Maske zu tragen ist, sind aktuell unübersichtlich. Deshalb hat das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg zusammengefasst, was aktuell gilt:

Maskenpflicht

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt für Fahrgäste ab dem 6. Geburtstag die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.

Im Fernverkehr gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren. Fahrgäste, die das sechste, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.

Eine FFP2-Maske ist ab dem 6. Geburtstag in folgenden Einrichtungen zu tragen:

  • Arztpraxen (auch Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe)
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Rettungsdiensten
  • Obdachlosen-, Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften
  • Seniorenheime, Pflege- und Behinderteneinrichtungen


Befreiung von der Maskenpflicht

Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die ärztlich bescheinigt nachweisen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen oder chronischen Erkrankungen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Zudem entfällt die Maskenpflicht für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

Appell zum Masketragen

Dr. Barbara Finkenberg, stellv. Leiterin des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Würzburg, empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, darüber hinaus in bestimmten Situationen Maske zu tragen, auch wenn keine Pflicht dazu besteht:

„In Innenräumen ist es weiterhin sinnvoll, eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und sich insbesondere gefährdete Personen im gleichen Raum aufhalten. Denn Masken schützen nicht nur vor einer Ansteckung mit Coronaviren, sondern auch vor vielen weiteren Atemwegserkrankungen.“

Sämtliche aktuellen Corona-Regeln und viele weitere Informationen sind zu finden unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus/