Coronavirus
Auf unseren Corona-Seiten finden Sie Informationen zu aktuellen Regelungen und wie Sie sich nach einem positiven Testergebnis verhalten müssen.
Ebenso finden Sie eine Übersicht aller Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg sowie Informationen, wie Sie eine Corona-Schutzimpfung erhalten.
Sie haben Fragen zu Corona?
Bitte senden Sie bei dringenden Fragen eine Mail an gesundheitsamt@lra-wue.bayern.de mit Ihrem Anliegen und einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.
Wie verhalte ich mich nach einem positiven Testergebnis?
Für positiv auf das Coronavirus Getestete in Bayern entfällt seit dem 16. November 2022 die Isolationspflicht. Stattdessen gelten folgende Schutzmaßnahmen für mindestens 5 Tage nach dem positiven Testergebnis und enden, wenn für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder nach Ablauf von 10 Tagen:
- Positiv getesteten Personen wird empfohlen, sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen, unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten.
- Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz) für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht in der eigenen Wohnung, sie gilt nicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.
- Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Ausnahmen gelten für heilpädagogische Tagesstätten.
- Tätigkeits- und Betretungsverbote für Besucherinnen und Besucher von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, für in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige. Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot gilt nicht in heilpädagogischen Tagesstätten sowie für Beschäftigte, Betreiber und ehrenamtlich Tätige von Krankenhäusern, von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, von voll- und teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung behinderter Menschen sowie von Rettungsdiensten, soweit die oben genannten Personen jeweils in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind. Weiter gilt es in großen Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) für Beschäftigte, Betreiber, ehrenamtlich Tätige sowie Besucherinnen und Besucher.
Weitere Infos finden Sie in der aktuell gültigen Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung.
Stand: 18. November 2022
Diese allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten aktuell im Landkreis Würzburg
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.
Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen und eine ausreichende Handhygiene.
Maskenpflicht
- Im öffentlichen Fern- und Nahverkehr besteht keine Maskenpflicht mehr.
Mit Ablauf des 31. Januar 2023 endete die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften.
Die FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Besucher beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen gilt wegen bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen jedoch weiterhin.
Befreiung von der Maskenpflicht
- Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Personen, die ärztlich bescheinigt nachweisen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen oder chronischen Erkrankungen nicht möglich oder unzumutbar ist.
- Zudem entfällt die Maskenpflicht für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Testpflicht
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen benötigen Besucher einen tagesaktuellen Schnelltest.
- Beschäftigte bedürfen dreier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
- Beschäftigte in Krankenhäusern unterliegen ab 23. Juli 2022 nur mehr dann der Testpflicht, wenn sie auf Stationen mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten eingesetzt werden.
Stand: 2. Februar 2023
Wie Sie sich vor Atemwegsinfektionen wie COVID-19 oder Grippe bestmöglich schützen können
hat das Robert-Koch-Instititut (RKI) in einem Flyer zusammengefasst.
Was gilt es bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland zu beachten?
Infos zur Ein- und Ausreise finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Die Liste der Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete führt das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite.
Kontakt zum Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg
Bei Fragen hilft das Corona-Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg weiter:
Tel. 0931 8003-5100
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag von 8:00 - 13:00 Uhr, Sonn- und Feiertage nicht besetzt.
Weitere Informationen
- zu Corona allgemein auf www.landkreis-wuerzburg.de/coronavirus
- zu den Corona-Testzentren und Antigen-Schnellteststellen auf www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren
- zur Corona-Schutzimpfung auf www.landkreis-wuerzburg.de/impfzentren
- zu weiteren aktuellen Corona-Regelungen unter www.bayern.de
Welche Regelungen für Testnachweise gelten für Kinder?
Testzeiten und Testnachweis: Was gilt für Kinder und Jugendliche?
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie noch nicht eingeschulte Kinder stehen getesteten Personen gleich.
Bitte beachten Sie, dass für die Testung von Kindern unter 6 Jahren sowie für Personen mit besonderen Bedürfnissen eine telefonische Anmeldung unter 0931 8003 5975 erforderlich ist.
Öffnungszeiten und weitere Infos zum Testzentrum finden Sie auf unserer Testzentren-Seite.
Stand: 2. Februar 2023
Weitere Informationen rund um das Thema Corona
Wo finde ich was?
Antworten auf Ihre Fragen
- zu Corona-Tests in Stadt und Landkreis Würzburg
finden Sie auf unserer Seite Testzentren - zum Impfen in Stadt und Landkreis Würzburg
finden Sie auf unserer Seite Impfzentren
- zum Unterrichtsbetrieb
finden Sie auf der Seite des Bayer. Kultusministeriums - zur Kindertagesbetreuung
finden Sie auf der Seite des Bayer. Familienministeriums - zur Unterstützung von Unternehmen, Geschäften und Betrieben
finden Sie auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums - zu Regelungen in Einrichtungen, Heimen und für ambulante Pflegedienste
finden Sie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums - zu Auslandreisen, Risikogebieten etc.
finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (RKI)
Informationen zu Long COVID
Long COVID ist der Oberbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sein können. Der Begriff „Long COVID“ umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung mit dem Coronavirus fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Beschwerden, die noch nach drei Monaten bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, werden als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.
Auf folgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen, an wen Sie sich beim Verdacht auf Long COVID wenden könenn, welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt und wo Sie Unterstützungsangebote finden:
https://www.longcovid-info.de/
https://www.zusammengegencorona.de/covid-19/long-covid-langzeitfolgen-einer-covid-19-erkrankung/
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/post-covid/
Aktuelle Pressemitteilungen
Bürgertelefone
von Stadt und Landkreis Würzburg
Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist unter
0931 8003-5100
zu erreichen
- montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:30 Uhr
- freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist das Bürgertelefon nicht besetzt.
von der Kassenärztlichen Vereinigung
Ratsuchende Bürger*innen können sich auch an die Telefonnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern wenden.
vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Unter der Nummer 09131 68 08-51 01 hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Telefon-Hotline geschaltet.
Das Telefon ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr besetzt.
Regionale Corona-Themen, Infos in leichter Sprache sowie mehrsprachig
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