Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist gesetzlich verankert. Dabei legt der Gesetzgeber besonderen Wert auf präventive Angebote, den so genannten erzieherischen Jugendschutz.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist gemäß Kinder- und Jugendhilferecht das Amt für Jugend und Familie zuständig. In der Neufassung des Gesetzes wurde verstärkt sein präventiver Charakter hervor gehoben.
Jugendamt Würzburg: Themen-Schwerpunkte & Angebote
Suchtprävention
Die Suchtpräventionsfachstelle im Amt für Jugend und Familie ist Ansprechpartner für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereinen und Jugendgruppen.
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen zum Thema Suchtprävention. Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung, sprechen Sie uns an.
Unser Angebot
- Präventionsparcours zum Thema Rauchen, Alkohol und Illegale Drogen, auch in Kooperation mit der Polizei
- Geschlechterbezogene und -spezifische Suchtprävention
- Seminare und Workshops und Projektarbeiten
- Theateraufführungen
- Elternabende
Der Landkreis Würzburg setzt seit vielen Jahren Präventionsparcours an Schulen ein. Interessierte Schulen können sich gerne an uns wenden und einen Termin vereinbaren.
- "Leben auf der Kippe" - Prävention von Nikotin und Tabak
- "KiK - Klar im Kopf" - Prävention von Alkohol
- "Frei statt high" - Prävention von illegalen Drogen und Neuen psychoaktiven Substanzen (NPS)
Präventionsparcours zum Thema Rauchen
Zur Alkoholprävention haben wir das 4-Säulen-Konzept Alkohol entwickelt
Zur Praxis der Alkohol-Testkäufe
Kontakt & Information
Herr Schwab, Jugendamt
Medienerziehung I Jugendmedienschutz
Nicht erst seit dem rasanten Aufschwung der sozialen Medien bedarf es einer medienpädagogischen Erziehung. Auch den Umgang mit dem Fernsehprogramm, zum Beispiel mit den unbewussten Botschaften der Werbung, müssen Kinder und Jugendliche erst lernen.
Das Jugendamt informiert Eltern im Rahmen von Elternabenden an Schulen oder in Kindergärten zu
- Familie und Fernsehen
- Computer und Internet
- Jugendmedienschutz
Schwerpunkt-Themen sind
- Computer im Kinderzimmer
- Medienwirkung
- Gewalt in den Medien
- medienpädagogische Fortbildungen und Schulungen für pädagogische Fachkräfte in Schulen und Kindergarten sowie Mitarbeitenden in der Jugendarbeit
Kontakt & Information
Gewaltprävention
Wie kann ich mich als Jugendlicher vor Gewalt schützen? Wie kann ich meine Kinder gewaltfrei erziehen? Und wie wird man Streitschlichter?
All diese Themen behandelt das Jugendamt im Bereich Gewaltprävention. Im Einzelnen:
- Gewalt unter Kindern und Jugendlichen
- Kinder und Jugendliche als Opfer von Gewalt
- Gewaltfreie, die Gemeinschaft fördernde Erziehung in Elternhaus und Schule
Dies erreichen wir durch folgende Aktivitäten:
- Informationen zum Thema Gewalt
- Elternabende an Schulen und Kindergärten
- Projekte in Schulen und Kindergärten
- Streitschlichterausbildung
- Herausgabe von Informationsbroschüren und Verleih von Fachliteratur/Arbeitsmaterialien
- Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Würzburg-Land
Kontakt & Information
Radikalisierungsprävention
Mit einer Implementierungskonferenz im November 2017 startete das Interkommunale Präventionsnetzwerk Radikalisierung Würzburg unter Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Stadt und Landkreis Würzburg seine Arbeit.
Das Netzwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht über Radikalisierungs- und Ideologisierungstendenzen aller Art zu informieren und zu sensibilisieren, sowie geeignete Maßnahmen zur Prävention einer Radikalisierung anzubieten. Dies geschieht auf drei Ebenen:
Netzwerkebene
Verantwortliche in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Berufsförderung
- jährlich stattfindende Fachtagung
- Schulungs- und Informationsveranstaltungen
- Informations- und Kontaktplattform
Multiplikatorenebene
Sozialpädagogische Fachkräfte in der Betreuung, in Schule und Beruf, Lehrer, Eltern, Jugend- und Übungsleiter in Vereinen und Verbänden
- Schulung- und Informationsveranstaltungen, wie z.B. "Radikal!reduziert"
- Lehrerfortbildungen
- Elternabende
Einzelne Vortragsmodule und Workshops in diesem Bereich finden Sie auch auf der Homepage des Präventionsnetzwerkes.
Zielgruppenebene
Projekte und Veranstaltungen für weibliche und männliche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund aus allen sozialen Herkunftsfamilien
- Projekt "anderLand" (Projekt zum interkulturellen und interreligiösen Austausch)
- Projekt "T…mobil" (erlebnispädagogisch orientiertes Projekt zur Steigerung sozialer Kompetenzen)
- Projekt "NeWeR" (Workshop zur Gewaltprävention)
Die Koordinatoren des Netzwerkes stehen bei Bedarf auch als Vermittler zu weiteren Einrichtungen der Prävention und insbesondere auch der Intervention zur Verfügung. Für weitere Informationen oder bei Interesse an einem Workshop oder einer Schulung können sie sich gerne telefonisch an uns wenden oder senden sie eine E-Mail an: radikalisierungspraevention@lra-wue.bayern.de.
Zum Herunterladen
Info zur Schulung “Radikal!reduziert“
Info / Kurzkonzept “T...mobil“
Info / Kurzkonzept “NeWeR“
Links
- Interkommunales Präventionsnetzwerk Radikalisierung Würzburg
http://interkommunales-praeventionsnetzwerk-radikalisierung-wuerzburg.de/ - KJR – Schulung "Radikal!reduziert"
www.kjr-wuerzburg.de - Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung Bayern
www.antworten-auf-salafismus.de - ufuq.de
www.ufuq.de - Violence Prevention Network (VPN)
www.beratungsstelle-bayern.de - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF)
www.bamf.de/DE/DasBAMF/Beratung/beratung.html
Kontakt & Information
Prävention vor sexuellem Missbrauch von Minderjährigen
Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen - so steht es in § 1 Abs. 3 Nr. 3 des SGB VIII.
Welche Auswirkungen das Bundeskinderschutzgesetz auf die Jugendarbeit in Verbänden und Vereinen hat, haben wir in dieser Vortragsreihe zusammen gefasst.
Zum Herunterladen
- Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages
- Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtliche Helfer zur Prävention vor sexueller Gewalt
- fachliche Empfehlungen zur Handhabung des §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
- Muster für Vereine: Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Prüfschema für die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Vorlage: Führungszeugnisse - Einsichtnahme zur Unterschrift für Mitarbeitende
Kontakt & Information
Landratsamt Würzburg
Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (FB31c)
Jugendschutzgesetz
Das sind die wichtigsten Regelungen im Jugendschutzgesetz (Stand 1.5.2021):
Alkoholabgabe
- Bier, Wein, Schaumwein o.ä. nur an Jugendliche ab 16 Jahren
- Ausnahme: ab 14 Jahren in Begleitung der Eltern
- Andere alkoholische Getränke (z.B. Spirituosen) und Lebensmittel (Weinbrandbohnen) nur an Erwachsene über 18 Jahren
Tanzveranstaltungen, Diskothekenbesuch
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur mit Erziehungsberechtigten
- Jugendliche ab 16 Jahren längstens bis 24.00 Uhr
- Ausnahmen:
- in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keine Einschränkung
- bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe (Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bis 22.00 Uhr; Jugendliche ab 14 Jahren bis 24.00 Uhr)
Rauchen
- Rauchen ist Kindern und Jugendlichen nicht erlaubt! Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
Kino
- Kinder ab 6 dürfen auch in Filme, freigegeben ab 12 Jahren, ausschließlich in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.
Die Bundesregierung hat 2002 eine Neufassung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Als wichtigste Neuerung gilt die Zusammenfassung des alten Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz.
In der Neufassung vom 01.05.2021 wurde vor allem im Bereich des Jugendmedienschutzes den rasanten Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung getragen. So wurde dem ausschließlichen Verbots- und Verfolgungscharakter dieses Gesetzes ein präventiver Aspekt durch Formulierung von Schutzzielen für Kinder und Jugendliche hinzugefügt. Darüber hinaus wurde neben dem Begriff der „Jugendgefährdung“ der Begriff der „Entwicklungsbeeinträchtigung“ aufgenommen. Die bisherig Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurde übergeleitet in die „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“, die insbesondere „die Förderung einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes tätigen Institutionen“ zum Ziele hat. In deren Beirat sind nun auch zwei Sitze für Personen, „die zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchsten 17 Jahre alt sind.
Sicherheitspartnerschaft von Jugendamt & Polizei
Gemeinsames Ziel vom Jugendamt Würzburg und den Polizeiinspektionen Würzburg-Land und Ochsenfurt ist es, die Jugendschutzbestimmungen wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein zu bringen.
Zu diesem Zwecke haben die Beteiligten mit allen Gemeinden des Landkreises Sicherheitspartnerschaften geschlossen.
Darin verpflichten sich die Beteiligten, dem Jugendschutz in hohem Maße Rechnung zu tragen z.B. durch entsprechende Auflagen bei den vorübergehenden Gaststättenkonzessionen. Des weiteren sollen Vereine und private Veranstalter von Festen mit Informationen, Beratung über vorbeugende Maßnahmen und Überzeugungsarbeit für den Jugendschutz gewonnen werden, damit Jugendliche zu einem suchtfreien Lebensstil geleitet werden.
Informationsmaterial wie Aushangtafeln und Gesetzestexte zum Jugendschutz sowie Veranstaltungshinweise können bei der Kommunalen Jugendarbeit angefordert werden.
Die Angebote des erzieherischen Jugendschutzes richten sich an Kinder und Jugendliche, an Eltern und auch an Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Multiplikatoren.
Zielsetzung der Angebote
Unsere Angebote haben das Ziel,
- über Risiken und Gefahren zu informieren.
- die Betroffenen in die Lage zu versetzen, sich selbst vor Gefahren zu schützen.
- Erwachsene bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen, um die Kinder vor Gefahren zu schützen.
Zum Herunterladen
Aushangtafeln rund um den Jugendschutz
Bescheinigung
Info- und Arbeitsmaterial zum Jugendschutz
Broschüre
Broschüren im Printformat bestellen
Diese Broschüren und Informationsmaterialien zum Jugendschutz können Sie bei Frau Mehling bestellen:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Aushangtafeln zum Jugendschutz sowie Veranstaltungshinweise
- Informationen zur Suchtprävention
- Broschüre "Alles auf Empfang? Familie und Fernsehen"
- Flimmo - TV-Informationen für Eltern
- Informationen zur Gewaltprävention
- Arbeitshilfen für Kindergärten und Schulen