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02.02.2026

Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit - Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt eine neue Produktnorm für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Sie schafft erstmals eindeutige technische Vorgaben für Anschluss, Leistung und Sicherheit und soll damit mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher brin-gen.

„Die neuen Regeln erhöhen die Sicherheit und sorgen für klare Rahmenbedingungen” sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer jetzt ein Bal-konkraftwerk installiert, kann sich besser orientieren und künftig unkompliziert Solarstrom nutzen.“

Anschluss über die Haushaltssteckdose erlaubt

Stecker-Solargeräte dürfen nun offiziell über eine normale Schuko-Steckdose betrieben werden — vorausgesetzt geeignete Schutzvorrichtungen, wie zum Beispiel Schuko-Stecker mit Schutzumhüllungen oder Trennschalter sind vorhanden. Der Einsatz von Mehrfach-steckdosen ist weiterhin nicht erlaubt.

Klare Vorgaben zur maximalen Leistung

Die neue Norm legt auch die zulässigen Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke fest:

  • maximale Einspeiseleistung über den Wechselrichter: 800 Watt
  • maximale Modulleistung bei Schuko-Anschluss: 960 Watt
  • maximale Modulleistung bei Energiesteckvorrichtung: 2000 Watt

Höhere Anforderungen an die mechanische Sicherheit

Hersteller müssen künftig klar angeben, für welche Einsatzbereiche ihre Montagesysteme geeignet sind. Zudem müssen diese den örtlichen Bedingungen wie Wind- und Schneelas-ten standhalten.

Registrierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Stecker-Solargeräte müssen weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagen-tur eingetragen werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Bei Mietwohnungen ist es weiterhin wichtig, dass der Eigentümer der Installation an der Fassade oder Balkonbrüstung zustimmt. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Wichtig bleibt ebenfalls eine fachgerechte Befestigung, damit die Anlage sicher hält und niemanden gefährdet.

Dies ist eine Pressemitteilung der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern