Seiteninhalt

Fördermöglichkeiten

Dank der staatlichen Anerkennung als Öko-Modellregion können viele Akteure in Stadt und Landkreis Würzburg (Kommunen, Unternehmen, Verbänden, natürlichen und juristischen Personen) die Fördermöglichkeiten des Freistaats Bayern im Rahmen des Programms BioRegio 2030 in Anspruch nehmen.

Voraussetzung ist, dass die Vorhaben einen Beitrag zu ökologischen Wertschöpfungsketten oder der Bewusstseinsbildung für den ökologischen Landbau bzw. ökologische Lebensmittel leisten.

Verfügungsrahmen Öko-Projekte

Mit dem Verfügungsrahmen Öko-Projekte können Kleinprojekte (max. 20.000 € netto) gefördert werden, die im Gebiet der Öko-Modellregion liegen und der Weiterentwicklung der Öko-Modellregion dienen. Zum Beispiel zur

  • Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
  • Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
  • Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten
  • Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.)

Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Projekte müssen zwischen der Entscheidung auf Förderung (ca. Ende März 2024) und 01.10.2024 umgesetzt sein. Für die Auszahlung der Förderung ist der Öko-Modellregion ein Durchführungsnachweis bis 08.10.2024 vorzulegen.

Bitte beachten Sie zu den Voraussetzungen der Förderung von Kleinprojekten die Informationen im Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen.

  

Förderhöhe und Bedingungen

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die Nettoausgaben werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert.

Die Nutzung anderer Förderungen ist möglich, allerdings nur bis max. 80 Prozent bei Privatpersonen, Unternehmern etc. und 90 Prozent bei Kommunen.

Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ und des Regionalbudgets im Rahmen der interkommunalen Allianzen ist nicht möglich.

Handelt es sich beim Antragssteller für die Förderung eines Kleinprojekts um den Inhaber eines Unternehmens, sind die Bestimmungen der Europäischen Union zu De-minimis-Beihilfen zu beachten.


Auswahlverfahren und Auswahlkriterien

Die Auswahl der eingereichten Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium. Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums sind lokale Akteure aus den Bereichen Öko-Erzeugung, Öko-Verarbeitung bzw. –Handel sowie Kommunale Vertreter.

Die Auswahl der Projekte wird nach folgenden Bewertungskriterien vorgenommen:

KriteriumMaximale Punktzahl

Beitrag zum Aus- und Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten 

3

Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel und/oder Ökolandbau

3

Stärkung von Bezugsquellen von Bio-Lebensmitteln in der Region

3

Vernetzung und Zusammenarbeit mehrerer Akteure

3

Innovativer Ansatz

3


Für jedes Kriterium können abgestuft Punkte vergeben werden. Die Abstufungen sind:

  • 0 Punkte = kein Beitrag
  • 1 Punkt = geringer Beitrag
  • 2 Punkte = mittlerer Beitrag
  • 3 Punkte = hoher Beitrag

Maximal können 15 Punkte erreicht werden. Kriterium 1 (Beitrag zum Aus- und Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten) oder Kriterium 2 (Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel und/oder Ökolandbau) muss mindestens mit einem Punkt bewertet sein, damit das Kleinprojekt eine Förderung im Zuge des Verfügungsrahmens erhalten kann.


Nach Auswahl des Kleinprojekts wird zwischen dem Träger des Kleinprojekts und der Öko-Modellregion ein Vertrag über die Umsetzung des Projekts geschlossen.

Öko-Kleinprojekte aus 2022

Einen Überblick zu den Öko-Kleinprojekten aus dem Jahr 2022 bekommen Sie hier.

    

Förderanfrage für Kleinprojekte stellen

Um sich mit seiner Projektidee für den Verfügungsrahmen Öko-Projekte zu bewerben, stellen Sie bitte eine Förderanfrage an das Projektmanagement der Öko-Modellregion. Die Förderanfrage muss unter anderem folgende Punkte beinhalten:

  • Kurze Darstellung des Vorhabens (Idee, Ziele, Inhalte, Zielgruppe, Zusammenarbeit, etc.)
  • Nennung der voraussichtlichen Ausgaben (Kostenschätzungen, Kosten-, Lieferangebote, etc.)

Die Frist zur Einreichung eines Förderantrages wurde bis zum 17. März 2024 verlängert.

Alle Informationen zur Antragsstellung und das Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten sind über den Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abrufbar.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Frau Fuchs-Krenn oder Frau Dorn

Mail: oekomodellregion@lra-wue.bayern.de

Telefon: 0931 8003-5103 oder -5108