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06.12.2022

Große Resonanz auf Landkreis-Förderung von Balkon- und Stecker-Solargeräten - Fördermittel für 2022 ausgeschöpft

Der Landkreis Würzburg kann sich über eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Förderung von Balkon- bzw. Stecker-Solargeräten freuen. Das Interesse am Thema Energiewende und einer – zumindest teilweisen – Energieunabhängigkeit ist riesig, weshalb den Stabsstellenfachbereich Klimaschutz, Energiewende und Mobilität eine sehr hohe Zahl an Förderanträgen erreichte.

Nachdem die zahlreichen Anträge eingehend geprüft wurden, steht fest, dass das Förderbudget für 2022 vollständig aufgebraucht ist. Die Antragsstellerinnen und Antragssteller werden demnächst informiert, ob ihr Förderantrag bewilligt werden konnte oder nicht.

Der Landkreis-Zuschuss für den Kauf von Stecker-Solargeräten mit einer maximalen Anschlussleistung von 600 Watt beträgt 50 Prozent der Bruttoanschaffungskosten bis zu maximal 200 Euro.

Durch das begrenzte Budget und die hohe Zahl an Anträgen ist es leider nicht möglich gewesen, jeden Antrag zu fördern. Dennoch begrüßt der Landkreis Würzburg die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich, sich für den Klimawandel einzusetzen und gezielt etwas hierfür zu tun.

Kreistag entscheidet im März über Neuauflage des Förderprogramms

„Wir waren von der großen Begeisterung der Bürgerinnen und Bürger für Balkon-Solargeräte überwältigt und fühlen uns nun nochmals bestärkt in unserer Absicht, die Förderrichtlinie in dieser Form aufrecht zu erhalten und im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 für ein neues Budget zu werben“, so Landrat Thomas Eberth.

Die Entscheidung, wie hoch die Gesamtmittel für die Bezuschussung in 2023 sein werden, obliegt dem Kreistag, der dies am 10. März in seiner Haushaltssitzung beschließen wird.
Die Förderung wird dann im Jahr 2023 – vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses – in eine neue Runde gehen. Ab dem 01.01.2023 können erneut Anträge auf Förderung von Balkon- bzw. Stecker-Solargeräten gestellt werden. Hierbei sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sowohl die Balkon- bzw. Stecker-Solargeräte als auch die dazugehörigen Wechselrichter erst im Jahr 2023 gekauft werden dürfen, um für eine Förderung in 2023 in Frage zu kommen. Zudem wird die Bewilligung von Förderanträgen bis zur Freigabe der Haushaltsmittel unter Vorbehalt erfolgen – die Auszahlung der Förderbeträge ist also erst nach dem Beschluss des Haushalts möglich.

Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie ab Januar 2023 auf der Seite des Stabsstellenfachbereichs Klimaschutz, Energiewende und Mobilität unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/Wirtschaft-Regionalmanagement/Klimaschutz/.

Weitere Informationen sind bei Christian Graf telefonisch unter 0931 8003-5114 oder per E-Mail c.graf@lra-wue.bayern.de erhältlich.