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Förderprogramme

Die Idee Ihres Vorhabens ist gereift und nun brauchen Sie noch das nötige Kleingeld für die Umsetzung?

Nutzen Sie die Möglichkeiten, um sich über aktuelle Förder- und Beratungsangebote zu informieren.

   

Aktuelles

Unternehmen können mehr De-minimis-Förderung bekommen

BMWK novelliert Energieeffizienzförderung

Endlich können wieder Förderanträge für Energieeffizienzprojekte gestellt werden.

Die novellierten Förderrichtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss und Kredit bzw. Förderwettbewerb) wurden am 14. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 15. Februar nehmen das BAFA und VDI VDE IT wieder Förderanträge an.

Damit ist ein über zweimonatiges Aussetzen der Antragsmöglichkeit zu Ende gegangen, das im Wesentlichen auf die Ende November vom Bundesministerium der Finanzen verhängte Haushaltssperre zurückzuführen war.

Stark nachgefragte Fördermöglichkeit für Energieeffizienzprojekte

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz ist auch unter der weniger sperrigen Abkürzung EEW bekannt. Das EEW gibt es schon seit dem Jahr 2019, es verzeichnet seitdem eine starke Nachfrage aus Industrie und Gewerbe. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 sind nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über 41.000 Maßnahmen bewilligt worden.

Alle wichtigen Informationen zur novellierten Energieeffizienzförderung finden Sie

Ist die Energieeffizienzförderung besser oder schlechter geworden?

Ob die Energieeffizienzförderung durch die Novellierung besser oder schlechter geworden ist, lässt sich mit einem klaren jein beantworten. Während sich beim Wettbewerb Energie und Ressource wenig geändert hat, wurden die BAFA-Fördermodule umfangreich überarbeitet. Das heißt, dass es hier sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen gibt. Hier ein paar Beispiele:

  • Die maximale Förderung je Vorhaben in den Modulen 2 bis 4 wurde von 15 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR angehoben (auch im Förderwettbewerb).
  • In den Fördermodulen 1 bis 4 sind die Fördersätze abgesenkt worden.
  • Eine Förderung bezogen auf die gesamten Investitionskosten ist möglich. Dadurch erübrigt sich die teilweise aufwändige Berechnung der Investitionsmehrkosten.
  • Das Modul 1 steht nur noch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung.
  • In der Basisförderung des Moduls 4 müssen kleine und mittlere Unternehmen kein Einsparkonzept mehr einreichen. Es wird allerdings auch nur der Austausch bestimmter Technologien gefördert.
  • Für Projekte zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie zur Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff gibt es einen Dekarbonisierungsbonus.

Kontakt zum Servicecenter Förderberatung für die Stadt und den Landkreis Würzburg

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel oder möchten Sie sich zu Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte informieren? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung für die Stadt und den Landkreis Würzburg an.

Sie erreichen das Servicecenter von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: Tel: 0931/ 260 02 77 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@wuerzburg.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.

  

Beratungs- und Qualifizierungsangebote des Zukunftszentrums Süd

Das Zukunftszentrum Süd unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Chancen des digitalen Wandels und der künstlichen Intelligenz zu nutzen. Das Angebot ist kostenfrei.

Wie läuft die Beratung ab?

Nach einer gemeinsamen Analyse des Status Quo zeigen Ihnen die Beraterinnen und Berater die Potenziale Ihres Betriebs auf und begleiten Sie dabei, Ihre innovativen Lösungen praxisnah umzusetzen.

Um welche Themen geht es?

Das Zukunftszentrum Süd bedient ein breites Feld an Themen, zum Beispiel Prozessoptimierung, Datenmanagement, Nachhaltigkeit, interne sowie externe Kommunikation, Digitalisierung und KI.

Mehr erfahren?

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite https://zukunftszentrum-sued.de/ 

 

Innovationsförderung: Förderprogramme für Forschung und Innovation

Warum gibt es Innovationsförderung?

Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, verbessern ihre Wettbewerbsposition. Aber darüber hinaus

  • stärken sie auch die Wirtschaft in Deutschland und Europa,
  • erschließen neue Wissens- und Technologiefelder (Künstliche Intelligenz, Bioökonomie, Wasserstoff usw.) und
  • helfen mit, globale Herausforderungen (Klimawandel, Mikroplastik, Hunger usw.) zu meistern.

Das ist auch im Interesse von EU, Bund und Bundesländern und deshalb unterstützen diese Fördergeber innovative Unternehmen durch eine Vielzahl von Förderprogrammen.

Über diese Programme können Unternehmen einen Zuschuss für ihr innovatives Projekt bekommen und so das finanzielle Risiko der Entwicklung abfedern. Dadurch wollen die Fördergeber verhindern, dass gute Ideen allein an der Finanzierung scheitern und Unternehmen sich mit einem einzigen Projekt finanziell verausgaben.

Der Zuschuss bezieht sich in der Regel auf die eigenen Personalkosten, die ein Unternehmen in seinem Projekt hat. Weitere Kosten, die bezuschusst werden können, sind Kosten für Aufträge an Dritte, Sachkosten usw.

Bei den Förderprogrammen geht es den Fördergebern aber nicht nur darum, Unternehmen finanziell unter die Arme zu greifen. Viele Programme unterstützen auch

  • die Vernetzung von Innovatoren,
  • den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und
  • die Kommerzialisierung der Entwicklung.

Auch wegen dieser Punkte beantragen viele Unternehmen eine Innovationsförderung.

Für welche Projekte gibt es Innovationsförderung?

Das Angebot an Fördermitteln ist heute so breit gefächert, dass Projekte aus vielen Branchen und zu vielen Themen eine Förderchance haben. Vorausgesetzt, die Innovationshöhe stimmt.

Die Innovationshöhe stimmt, wenn das Ergebnis der Entwicklung eine Lösung ist, die bisherige Lösungen mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen deutlich übertrifft und sich am internationalen Stand der Technik orientiert. „Dasselbe in Grün“ reicht also nicht.

Außerdem muss die Entwicklung ein Marktpotenzial haben. Das klingt selbstverständlich, aber nicht selten ist die Begeisterung für die technischen Aspekte der Entwicklung so groß, dass Unternehmen und insbesondere Startups den wirtschaftlichen Aspekt aus dem Auge verlieren. Deshalb muss heute in praktisch jedem Förderantrag die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Entwicklung dargestellt werden.

Um eine Innovationsförderung zu bekommen, muss man sich übrigens nicht mit Weltraumtechnologie oder Kernfusion beschäftigten, clevere Ideen aus Industrie und Handwerk werden auch gefördert. Das zeigt diese Sammlung mit Erfolgs- und Förderbeispielen auf der Webseite ZIM-Programms.

Innovationsförderung im Umbruch

Traditionell kreisen die meisten deutschen Innovationsförderprogramme um technisch-dingliche Entwicklungen (Maschine, Fahrzeug, elektronisches Bauteil usw.). Dies verändert sich im Zuge der digitalen Transformation und der erwachenden deutschen Startup-Kultur aber sukzessive. Mehr und mehr werden auch immaterielle Innovationen wie Software in die Förderung miteinbezogen

Beispiele für europäische und deutsche Förderprogramme für Forschung und Innovation

Horizon Europe

Anfang 2021 startete das 9. Forschungsrahmenprogramm der EU mit dem Namen Horizon Europe, das mit einem Budget von 95,5 Mrd. EUR gewaltige finanzielle Dimensionen hat. Es läuft bis Ende des Jahres 2027. Hinter Horizon Europe steht die Vision einer nachhaltigen und fairen Zukunft in Wohlstand für die Menschen und für unseren Planeten - basierend auf den europäischen Werten.

Innovatoren, die sich in die Umsetzung dieser Vision einbringen wollen, eröffnet das Forschungsrahmenprogramm die Möglichkeit,

  • sich europaweit und darüber hinaus zu vernetzen und
  • gemeinsame Projekte mit finanzieller Unterstützung durch die EU voranzutreiben.

Horizon Europe ist sicher nicht der einfachste Einstieg in die Innovationsförderung. Es ist für die 1. Liga in Forschung und Innovation gedacht. Es gibt einfachere Fördermöglichkeiten, zum Beispiel das deutsche ZIM.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand

Das ZIM ist das bekannteste deutsche Innovationsförderprogramm. Es ist für mittelständische Unternehmen eine gute Möglichkeit, Zuschüsse für ihre FuE-Arbeiten zu bekommen.

Ein großer Pluspunkt ist dabei, dass über ZIM nicht nur Hightech gefördert wird, sondern auch bodenständige Projekte aus quasi allen Branchen. Und das ZIM-Programm bietet noch weitere Vorteile:

  • Es werden Einzelprojekte und auch Kooperationsprojekte mit mehreren Partnern gefördert.
  • Es gibt keine Einreichungsfristen, Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
  • Eine mehrmalige Förderung von Unternehmen für verschiedene Projekte ist möglich.

Das BMWi hat ZIM im Jahr 2008 gestartet. Seitdem sind mehr als 40.500 Förderanträge bewilligt und auf diesem Wege mehr als 5,5 Milliarden EUR an Zuschüssen verteilt worden (Quelle).

Aktueller Hinweis: Beim ZIM gibt es im Moment einen Antragsstopp. Es ist aber wahrscheinlich, dass eine Antragstellung in den nächsten Monaten wieder möglich sein wird. Unter Umständen mit geänderten Förderbedingungen.

KMU-innovativ

Ein weiteres deutsches Innovationsförderprogramm ist KMU-innovativ vom Bundesforschungsministerium. KMU-innovativ richtet sich an die gleiche Zielgruppe wie ZIM, nämlich kleine und mittlere Unternehmen, ist aber nicht einfach „dasselbe in Grün“. Während ZIM ein technologie- und branchenoffenes Förderprogramm ist, werden über KMU-innovativ Hightech-Projekte gefördert, die in eines der folgenden Technologiefelder passen:

  • Bioökonomie
  • Elektronik und autonomes Fahren
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Medizintechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Materialforschung
  • Mensch-Technik-Interaktion
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Produktionstechnologie
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz

Seit dem Jahr 2007 wurden über KMU-innovativ mehr als 1.700 FuE-Projekte mit rd. 1,26 Milliarde EUR gefördert (Quelle).

Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein recht neues Förderinstrument (seit Anfang 2020). Die Zulage gibt es für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Dabei kann es um Hightech gehen, muss es aber nicht. Denn die Forschungszulage ist ausdrücklich als Breitenförderung ausgelegt, die möglichst viele Unternehmen in Deutschland erreichen soll. Deshalb gibt es sie auch für innovative Ideen aus klassischen Branchen.

Bei der Forschungszulage können jährlich FuE-bezogene Kosten in Höhe von max. 4 Mio. EUR berücksichtigt werden. Das können 100% der Personalkosten sein, die in einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt anfallen, und außerdem 60% der Kosten für FuE-Aufträge an Dritte.

Ein Vorteil der Forschungszulage ist, dass man sein Projekt starten kann, wann man will. Man braucht vor Projektstart keinen Förderantrag stellen und muss auch nicht auf die Bewilligung des Antrags warten. Die sogenannte FuE-Bescheinigung als Grundlage für die Zulage kann man nämlich vor Start oder Ende des Projektes beantragen oder auch einfach danach. Dadurch bleibt man in seiner Projektplanung sehr flexibel.

Zum Schluss etwas aus Bayern: Der Innovationsgutschein

Eine bayerische Fördermöglichkeit für kleine Unternehmen (inkl. Freie Berufe) mit max. 49 Mitarbeitern ist der Innovationsgutschein.

Mit dem Gutschein können Unternehmen Know-how zukaufen, über das sie selbst nicht verfügen bzw. Leistungen vergeben, die sie selbst nicht erbringen können. Mit dieser Unterstützung sollen sie in die Lage versetzt werden, ihr innovatives Projekt umzusetzen. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel

  • Machbarkeitsstudien,
  • Prototypenbau,
  • Tests,
  • Zertifizierungen.

Beauftragt werden können in diesem Sinne Hochschulen, Forschungseinrichtungen und auch versierte Unternehmen. Leistungen, die das Unternehmen selbst erbringt, können über den Innovationsgutschein dagegen nicht finanziert werden.

Den Innovationsgutschein gibt es in den Varianten Standard und Spezial, die Förderung bewegt sich je Gutschein im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Planen Sie ein innovatives Projekt? Hier gibt es Informationen zu Fördermöglichkeiten

Wenn Sie sich für diese Förderprogramme interessieren, weil Sie ein innovatives Projekt planen, können Sie gerne das Servicecenter Förderberatung ansprechen. Die Beratung ist für Unternehmen aus der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg kostenlos.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 0931/ 2600277 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@wuerzburg.de.

Und unter diesem Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.

   

    

Recherchieren Sie selbst - die Förderdatenbank des BMWi

Wenn Sie selbst nach einem passenden Förderprogramm für Ihr Projekt (Innovation, Investition, Energieeffizienz usw.) suchen möchten, sollten Sie einmal die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWi ausprobieren.

Die Förderdatenbank enthält einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Sie können die Internetseite unter www.foerderdatenbank.de aufrufen.

Tipps für Ihre Recherche

Wie suchen Sie schnell nach Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt?

Wenn es ganz schnell gehen soll, können Sie einfach einen Begriff in das zentrale Suchfeld eingeben. Das Suchergebnis umfasst dann aber wahrscheinlich nicht alle relevanten Fördermöglichkeiten.

Geben Sie zum Beispiel „Gabelstapler“ als Suchbegriff ein, wird Ihnen die Förderdatenbank als Suchergebnis nur Förderprogramme nennen, in denen der Suchbegriff Gabelstapler vorkommt. Nicht genannt würden Ihnen Programme, in denen der Suchbegriff nicht vorkommt, obwohl eine Förderung für Sie möglich wäre. Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine detaillierte Suche durchzuführen.

Wie suchen Sie detailliert nach Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt?

Wenn Sie den Button „Suche“ im zentralen Suchfeld anklicken, können Sie Ihre Suche mit einer Reihe von Filtern detaillieren. Dadurch erhalten Sie ein umfassenderes und genaueres Suchergebnis:

  • Unter Fördergebiet sollten Sie standardmäßig Bayern anklicken.
  • Unter Förderbereich beschreiben Sie durch Anklicken der genannten Oberbegriffe, welche Art von Projekt Sie planen. Wenn Sie eine größere Maschine oder Anlage beschaffen wollen, sollten Sie z.B. „Unternehmensfinanzierung“ anklicken.
  • Unter Förderberechtigte können Sie sich einer der gängigen Gruppen von Zuwendungsempfängern zuordnen. Das ist wichtig, weil nicht alle Gruppen in allen Programmen Förderanträge stellen können.
  • Unter Förderart können Sie auswählen, an welcher finanziellen Form von Förderung Sie interessiert sind. Also zum Beispiel an einem Zuschuss oder an einem Darlehen.
  • Unter Fördergeber sollten Sie Bund, Land und EU ankreuzen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Suche alle relevanten Förderprogramme abdeckt.
  • In das Suchfeld können Sie außerdem zusätzlich einen Begriff eingeben. Dies kann aber, wie oben schon beschrieben, zu einer ungewollten Einschränkung der Suchergebnisse führen.

Welche Ergebnisse werden Ihnen angezeigt?

Zunächst erhalten Sie eine mehr oder weniger lange Liste mit Förderprogrammen, die zu Ihrem Projekt passen könnten.

Wenn Sie eines der aufgelisteten Förderprogramme besonders interessiert, können Sie durch Anklicken weitere Informationen zu diesem Programm aufrufen, zum Beispiel

  • die Kontaktdaten von Ansprechpartnern,
  • Links zu weitergehenden Informationen und natürlich
  • die Richtlinie zum Förderprogramm.

Die Richtlinie ist die rechtliche Grundlage des jeweiligen Förderprogramms. Welche Bedeutung eine Förderrichtlinie hat, können Sie hier nachlesen.

Wenn Ihnen die Eigenrecherche nach Fördermöglichkeiten zu aufwändig oder die Interpretation einer Förderrichtlinie zu kompliziert sind, können Sie auch einfach das Servicecenter Förderberatung ansprechen.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung unter der Rufnummer 09 31/ 2 60 02 77 oder der E-Mailadresse foerderberatung@wuerzburg.de. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

                

Fördermittel-Tipp:
Das neue Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist das bekannteste deutsche Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
 
Anfang 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium BMWi das Programm aktualisiert und noch attraktiver gemacht.

Weiterlesen

ZIM (www.zim.de) ist für mittelständische Unternehmen eine sehr gute Möglichkeit, Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu bekommen. Ein großer Pluspunkt ist dabei, dass über ZIM nicht nur Hightech gefördert wird, sondern auch bodenständige Projekte aus quasi allen Branchen.

Und das ZIM-Programm bietet noch weitere Vorteile:

  • Es werden Einzelprojekte, FuE-Kooperationen und innovative Netzwerke gefördert.
  • Es gibt keine Einreichungsfristen, Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
  • Ein Einzelprojekt wird mit einem Zuschuss von max. 247.500,- EUR unterstützt.
  • Eine mehrmalige Förderung von Unternehmen für verschiedene Projekte ist möglich.

Neben den attraktiven Förderkonditionen bietet das ZIM auch noch Extras, mit denen FuE-Projekte vor- und nachbereitet werden können.

ZIM-Extra Durchführbarkeitsstudien

Mit dem neuen Modul Durchführbarkeitsstudien will das BMWi junge und sehr kleine Unternehmen dazu motivieren, sich an anspruchsvolle Projekte und einen ZIM-Förderantrag heranzutrauen. Deshalb können

  • technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests,
  • Untersuchungen des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik,
  • Prüfungen der Schutzrechtssituation,
  • Identifizierungen der notwendigen FuE-Arbeiten,
  • Ermittlungen der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen,
  • Ermittlungen erforderlicher Kooperationspartner, Auftragnehmer sowie die
  • Analyse des Marktpotenzials

mit bis zu fünfstelligen Zuschüssen gefördert werden.

ZIM-Extra Markteinführung

Um die Chancen für einen Markterfolg geförderter Projekte zu erhöhen, unterstützt ZIM auch Leistungen zur Markteinführung der Entwicklung. Darunter fallen

  • Innovationsberatungsdienste (z.B. Beratung, Schulung in Sachen Wissenstransfer, Schutz, Normen und Vorschriften),
  • innovationsunterstützende Dienstleistungen (z.B. Bereitstellung von Büroflächen, Laboratorien, Zertifizierungen),
  • Messeauftritte sowie
  • Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung.

Für die Markteinführung können max. 60.000,- EUR als Zuschuss beantragt werden. Die Förderung kann nicht separat beantragt werden, sondern muss sich auf ein bewilligtes ZIM-Projekt beziehen.

Planen Sie ein innovatives Projekt? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung Würzburg an.

Wenn Sie jetzt in die Entwicklung einer Innovation investieren wollen, könnte es sich für Sie lohnen, mit dem Servicecenter Förderberatung Würzburg zu sprechen. Wir klären Ihre Förderchancen und empfehlen Ihnen ein passendes Förderprogramm für Ihr Projekt. Das kann das ZIM sein oder eines der vielen anderen Programme, über die EU, Bund und Freistaat Bayern innovative Unternehmen fördern.

 

 

Forschungszulage

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Deutschland zwei unterschiedliche Wege, staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung zu bekommen. Neben der Beantragung von Fördermitteln aus Förderprogrammen kann alternativ die Forschungszulage FZul in Anpruch genommen werden.

Das wichtigste zur Forschungszulage

Wofür gibt es die Forschungszulage?

Die Forschungszulage gibt es für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung.
Allerdings werden über die FZul nur die damit verbundenen Personalkosten sowie FuE-Aufträge an Dritte gefördert. Bei Förderprogrammen können in der Regel weitere Kosten (z.B. Material, Gemeinkosten) in Ansatz gebracht werden.

Wer kann von der Forschungszulage profitieren?

Wer einkommenssteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig und nicht von der Besteuerung befreit ist, kann die Forschungszulage bekommen. Das sind Unternehmen unabhängig von ihrer Größe sowie Einzelunternehmer.

Wie hoch fällt die Forschungszulage aus?

Bei der Forschungszulage können jährlich FuE-bezogene Kosten in Höhe von max. 4 Mio. EUR in Ansatz gebracht werden. Förderfähige Kosten sind Personalkosten für FuE sowie 60% der Kosten für FuE-Aufträge an Dritte. Die FZul beträgt 25% davon. Dabei ist zu beachten, dass für Unternehmen, die im Sinne des Aktiengesetzes miteinander verbunden sind, die 4 Mio. EUR zusammen gelten.
Die Bemessungsgrundlage ist im Zuge der Corona-Krise auf 4 Mio. EUR erhöht worden. Sie gilt erst einmal bis zum 30.06.26.

Personalkosten werden somit über die Forschungszulage mit 25% gefördert. Im Gegensatz zu Förderprogrammen, welche häufig mit einem höheren Fördersatz gefördert werden. Beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM liegt die Spanne zum Beispiel zwischen 25% und 50% (Boni inbegriffen).

FuE-Aufträge an Dritte werden bei der FZul zu 60% als förderfähige Kosten anerkannt und dann mit 25% gefördert. Bei Förderprogrammen liegt der Fördersatz für FuE-Aufträge in der Regel auch höher.

Muss die Forschungszulage beantragt werden?

Die Forschungszulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dem Zulagenantrag ist eine Bescheinigung über die Begünstigung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens beizufügen. Diese Bescheinigung muss bei der neuen Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ beantragt werden.

Wann bekommt man die Forschungszulage?

Wie bei Förderprogrammen bekommt man die Forschungszulage nach Entstehen FuE-bezogener Kosten. Die FZul kann zudem erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt werden. Bei Förderprogrammen ist der Zeitversatz zwischen Entstehen der Kosten und Auszahlung der entsprechenden Förderung deshalb in der Regel kürzer. Bei einschlägigen FuE-Förderprogrammen wie KMU-innovativ oder ZIM kann man die Förderung vierteljährlich abrufen.