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09.08.2024

Im Gespräch mit den Bürgern auf der Suche nach Lösungen: Landrat Thomas Eberth vermittelt im Fall um die »Hütten« im Böttigheimer Naturschutzgebiet

Landrat Thomas Eberth bemüht sich derzeit um Lösungen im Fall um die illegal aufgestellten „Hütten“ im Naturschutzgebiet Trockenhänge bei Böttigheim. Bei einem Besuch in dem Gemeindeteil des Marktes Neubrunn hat sich der Landrat gemeinsam mit Vertreterinnen des Umweltamts, der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege sowie des Landschaftspflegeverbands Würzburg den Fragen der Bürgerinnen und Bürger gestellt.

Stein des Anstoßes waren drei überdachte Sitzgruppen an den Wanderwegen rund um Böttigheim, einem Ortsteil des Marktes Neubrunn. Die zwei fest installierten Bänke mit Tisch und einem kleinen Dach darüber hatte der Markt Neubrunn im Jahr 2021 im dortigen Naturschutzgebiet errichtet – jedoch, ohne eine naturschutzrechtliche Genehmigung von der Regierung von Unterfranken einzuholen. Aufgrund einer Strafanzeige im Jahr 2023 mussten die Behörden wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz tätig werden. Die Gemeinde musste die Sitzgelegenheiten schließlich im Mai 2024 wieder entfernen.

Böttigheimer beteuern: Sitzgruppen Schaden Tieren und Pflanzen nicht

Nur wenige Tage bevor die behördliche Frist zum Entfernen der Sitzgruppen abgelaufen ist, hatten sich rund 300 Böttigheimer, also mehr als die Hälfte aller Dorfbewohner, in einer Bürgerinitiative formiert und Landrat Thomas Eberth mittels einer Unterschriftenliste zum Gespräch vor Ort gebeten. Denn: Viele Böttigheimer sind unglücklich über die Situation und hätten die Sitzgruppen gerne wieder an ihren jeweiligen Stellen im Naturschutzgebiet aufgestellt.

Die Menschen vor Ort hatten die Sitzgruppen vor allem als Rastplatz und Unterstand bei starkem Sonnenschein oder Regen genutzt. Schäden an der Vegetation oder der Tierwelt, etwa durch unachtsam weggeworfenen Müll oder übermäßigen Freizeitverkehr, sei seit dem Aufstellen der Sitzgruppen nicht entstanden, versicherten die Böttigheimer im Zuge des Bürgergesprächs mit Landrat Eberth.

Gemeinde will nun offiziellen Antrag für Ausnahmegenehmigung stellen

Das Naturschutzgebiet „Trockenhänge bei Böttigheim“ ist vor allem für seinen Artenreichtum bekannt. Die felsige und karge Lage mit zum Teil steilen Hängen lockt mit seinen seltenen Orchideen und geschützten Tierarten auch überregional Naturliebhaber an. Die offiziell ausgewiesenen Wanderwege werden gut genutzt, regelmäßig finden dort auch naturkundliche Führungen in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz statt. Der Umgang mit sogenannten „baulichen Anlagen“ ist in der Verordnung für das Naturschutzgebiet geregelt: Bauwerke jeglicher Art sind dort grundsätzlich verboten.

Bürgermeister Heiko Menig will mit seiner Marktgemeinde nun zeitnah eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um die Sitzgruppen wieder aufstellen zu lassen. Fachlich soll dabei die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt unterstützen. Zuständig für die Genehmigung solcher Sitzgruppen in Naturschutzgebieten ist allerdings die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken. Auf Vorschlag von Landrat Thomas Eberth sollen zusätzlich zur bestehenden Beschilderung an den Hütten weitere Informationstafeln mit Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet und weiterführenden Informationen zur Tier- und Pflanzenwelt angebracht werden. So könne zusätzlich auf den Zweck des Naturschutzgebiets hingewiesen und schädliches Verhalten durch Besucher vorgebeugt werden.

„Das Naturschutzgebiet bei Böttigheim ist ein wahres Kleinod“, ist sich Landrat Thomas Eberth mit den Bürgerinnen und Bürgern von Böttigheim einig. Eberth betonte in diesem Zusammenhang aber auch: „Wenn man die Natur schützen will, muss man diese den Menschen erklären und zugänglich machen – auf geführten Wegen mit entsprechenden Informationen. Bei 150 Hektar Naturschutzgebiet, also 1.500.000 Quadratmetern, werden 36 Quadratmeter überdachte Sitzbänke den Schutzcharakter des Gebietes wohl nicht maßgeblich beeinträchtigen.“