Abkochgebot für Trinkwasser in einzelnen Straßen im Würzburger Stadtgebiet angeordnet - Enterokokken sind nachgewiesen worden
Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg teilt mit, dass das Trinkwasser in einzelnen Straßen im Würzburger Stadtgebiet abgekocht werden muss. Parallel dazu leitet der Trinkwasserversorger, die WVV Würzburg, Desinfektionsmaßnahmen mit Chlor ein.
Betroffen sind Haushalte im Spitalweg, Sebastianisteig, Mainleitenweg, Johannisweg, Spittelbergweg, Maasweg, Leutfresserweg, Gertraud-Rostosky-Straße, Weg zur Zeller Waldspitze, Spessartstraße, Gänsleinsweg, Hexenbruchweg, Winterleitenweg, Höchbergerstraße, Alte Höchberger Straße, Würzburger Straße, Oberer Burgweg, Weg zur Neuen Welt, Wolfgang-Lenz-Weg, Kniebreche und Kleßbergsteige. Die genauen Hausnummern werden auf der Website der WVV veröffentlicht.
Grund ist der Nachweis von Enterokokken. Für Enterokokken im Trinkwasser liegt der Grenzwert bei 0/100 ml – das heißt, in 100 Millilitern Wasser dürfen sich null Bakterien befinden. Dieser Grenzwert wurde bei einer kürzlich erfolgten Routineuntersuchung überschritten: 2/100 ml in einer Kammer des Hochbehälters Nikolausberg sowie 1/100 ml am Pumpwerk Maasweg.
Parallel zu den angeordneten Maßnahmen werden weitere Proben entnommen und bewertet. Bei einer ersten Besichtigung zeigten sich keine Hinweise auf die Ursache der Befunde. Das Abkochgebot wird nach aktuellem Stand mindestens bis Samstag, 7. Juni 2025, bestehen bleiben. Es ist so lange notwendig, bis im gesamten Versorgungsgebiet ein ausreichender Chlornachweis erfolgt ist. Zusätzlich sind unauffällige bakteriologische Befunde des Trinkwassers erforderlich.
Gesundheitsamt und Trinkwasserversorger stehen im engen Austausch
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden. Hier empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers.
Dies ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:
- Trinken, Getränkezubereitung (z. B. Eiswürfel)
- Zubereiten von Lebensmitteln
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
- Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülen)
- Zähne putzen
- Geschirrabwasch von Hand
- Trinkwasser für empfindliche Haustiere
Eine Alternative zu abgekochtem Trinkwasser ist die Versorgung mit Flaschenwasser aus dem Handel.
In der folgenden Zusammenstellung sind die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Allgemein
Macht das Wasser krank?
Nein. Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.
Was ist zu tun?
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über zirka zehn Minuten abkühlen lassen. Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser verwendet werden.
Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?
Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt. Wenn die Freigabe erteilt ist, werden Sie umgehend von Ihrem Versorger informiert.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein. Kinder können abgekochtes Wasser unbedenklich zu sich nehmen und benutzen.
Was müssen Schwangere beachten?
Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.
Körperpflege und Reinigung
Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden. Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?
Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.
Lebensmittel
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise Waschen und Verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?
Nein. Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?
Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.
Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?
Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?
Nein.
Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck/Geschirr/Gläsern verwendet werden?
Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind (DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80 bis 85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung), verwendet werden.
Können Getränke- und Kaffeeautomaten sowie Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
Tierhaltung
Können Haustiere das Wasser trinken?
Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.