Infostände und Veranstaltungen von Parteien und Gruppierungen zur Kommunalwahl: Wann eine Anzeige erforderlich ist
Vor Wahlen informieren Parteien und Wählergruppen häufig mit Wahlkampfständen in Städten und Gemeinden, um mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Dabei stellt sich die Frage, ob solche Infostände als Versammlungen gelten und ob sie bei der Gemeinde oder beim Landratsamt angezeigt werden müssen.
Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Infostand ist automatisch eine Versammlung. Ob eine Anzeige beim Landratsamt erforderlich ist, richtet sich danach, wie der Infostand gestaltet ist. Dient er ausschließlich der Information, etwa durch das Verteilen von Flyern oder das Auslegen von Material, liegt in der Regel keine Versammlung vor. In diesen Fällen sind wie bei anderen Nutzungen öffentlicher Flächen die zuständige Gemeindeverwaltung und der Grundstückseigentümer Ansprechpartner. Dort kann – wenn nötig – eine Sondernutzung beantragt werden.
Information oder Versammlung – die Ausgestaltung ist entscheidend
Anders verhält es sich, wenn der Infostand gezielt auf den Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit ausgerichtet ist, etwa durch Redebeiträge oder aktive Diskussionen mit Passantinnen und Passanten. Dann kann es sich um eine Versammlung im rechtlichen Sinn handeln, die beim Landratsamt anzuzeigen ist.
Da sich Infostände in der Praxis nicht immer eindeutig zuordnen lassen, verfährt das Landratsamt Würzburg im Sinne der Demokratie pragmatisch: Politische Infostände werden grundsätzlich entsprechend der Anzeige durch den Veranstalter behandelt.
Zeigt der Veranstalter den Infostand bei der Gemeinde an und beantragt eine Sondernutzung, entscheidet die Gemeinde in eigener Zuständigkeit. Meldet er den Infostand als Versammlung, bearbeitet das Landratsamt die Anzeige. Dieses Vorgehen schafft Rechtssicherheit für Veranstalter, Gemeinden und Behörden und trägt zu einem transparenten und unkomplizierten Wahlkampf im Landkreis Würzburg bei.
Die Wahlen finden am 8. März 2026 in den Wahllokalen der Gemeinden im Landkreis Würzburg statt. Briefwahlunterlagen können ab 16. Februar beantragt werden. Der Kreistag hat Nina Opfermann, Geschäftsbereichsleiterin für Kommunales, Sicherheit und Verkehr am Landratsamt, zur Landkreis-Wahlleiterin berufen. Sie steht mit ihren Fachbereichen auch für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung (Tel.: 0931 8003-5062, E-Mail: n.opfermann@lra-wue.bayern.de).