Soforthilfen für vom Hochwasser Betroffene
Für vom Unwetter und Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024 seit dem 31.05.2024 betroffene Privathaushalte (Mieter und Eigentümer) im Landkreis Würzburg stehen zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der durch Unwetter und Hochwasser entstandenen Schäden staatliche Soforthilfen zur Verfügung.
Geschädigte können diese ab sofort über die jeweilige Wohnortgemeinde beantragen. Anlaufstellen sind die Bürgerbüros in den Rathäusern. Dort werden die Anträge geprüft und an das Landratsamt Würzburg weitergeleitet.
Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis maximal 5.000 € je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %)
Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass im privaten Haushalt durch das Unwetter/Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024 ein Schaden entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Unwetter-/Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände verwendet werden.
Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis zu 10.000 € je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %)
Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass im Wohngebäude durch das Unwetter/Hochwasser Ende Mai / Anfang Juni 2024 Ölschäden entstanden sind und die Mittel zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden, um das Wohngebäude schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.
Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie beim Vorliegen einer durch das Hochwasserereignis bedingten außergewöhnlichen existenzbedrohenden Notlage
Für Unwetter-/Hochwasserschäden von Unternehmen und freiberuflich tätigen Personen können Soforthilfen bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, beantragt werden.
Für Unwetter-/Hochwasserschäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei können Soforthilfen beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, von-Luxburg-Str. 4, 97074 Würzburg, beantragt werden.