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Öffentliche Auslegung der geplanten Verordnung zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes "Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder" bis 21.1.2019

Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG); Änderung des Landschaftsschutzgebietes “Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebene Wälder“ in der Gemarkung Röttingen:

Die Stadt Röttingen hat mit Schreiben vom 13.04.2018 beantragt, die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet “Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebene Wälder“ vom 06.04.1990 zu ändern:

Landschaftsschutzgebiet "Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder"

Hintergrund ist eine von der Stadt Röttingen in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie. Der Antrag der Stadt Röttingen wird vor allem damit begründet, dass siedlungsbezogene Entwicklungen durch das zum Teil bis an die Bebauung von Röttingen unmittelbar heranreichende Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt sind. Die Stadt Röttingen führt weiter aus, dass langfristige Perspektiven zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Siedlungsflächen fehlen würden. Außerdem seien keine städtischen unbebauten Wohnbauflächen oder Baulücken mehr verfügbar. Der Antrag erfolgt ergänzend zu Initiativen mit dem Ziel der Innenentwicklung.

Im Zuge dieser Änderung sollen nach Auffassung der Stadt Röttingen neue, sinnvolle und schlüssige Abrundungen geschaffen werden und zwar dergestalt, dass an verschiedenen Punkten schutzwürdige Kleinflächen neu aufgenommen werden und im Gegenzug fachlich nicht mehr schutzwürdige Bereiche herausgenommen werden.

Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes um rund 5,5 Hektar möglich

Nach dem Antrag der Stadt Röttingen soll das bestehende Landschaftsschutzgebiet an 6 Stellen flächenmäßig verringert werden, gleichzeitig kommen an 7 verschiedenen Stellen neue Flächen hinzu. Die Flächen, die gemäß dem Antrag herausgenommen werden sollen, haben einen Umfang von ca. 3,92 ha (davon für eine zukünftige Bauleitplanung ca. 2,05 ha), als Kompensation sollen ca. 9,45 ha Fläche neu unter Schutz gestellt werden. In der Summe könnte das Landschaftsschutzgebiet im Stadtgebiet Röttingen um ca. 5,53 ha erweitert werden.

Der Kreistag hat am 22.10.2018 beschlossen, die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Täler der Tauber, Gollach, Steinach und umgebende Wälder“ hinsichtlich der Schutzgebietsgrenzen in der Gemarkung Röttingen antragsgemäß zu ändern. Das Landratsamt Würzburg leitet hiermit das erforderliche naturschutzrechtliche Änderungsverfahren nach §  26 BNatSchG i. V. m. Art. 52 Abs. 2 und 5 BayNatSchG ein.

Entwurf der Änderungsverordnung liegt zur Einsichtnahme aus

Der Entwurf der Änderungsverordnung und der Übersichtsplan im Maßstab 1: 10.000 und der

Ausschnitt Änderungsbereich „Kapellenberg“ 1: 5.000 liegen in der Zeit

vom 21. Dezember 2018 bis einschließlich 21. Januar 2019

während der festgesetzten Dienststunden

  • in der Außenstelle des Landratsamt Würzburg, Zimmer 2.06, Friesstraße 5, 97074 Würzburg und
  • bei der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen, Bauamt, Zimmer 8, Marktplatz1, 97285 Röttingen,

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Würzburg, den 11.12.2018

Eberhard Nuß, Landrat