Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landkreis Würzburg ist bemüht, seine Website www.landkreis-wuerzburg.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir sind ebenfalls bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik- Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.landkreis-wuerzburg.de/
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 12.12.2025
Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Webinclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Webseite ist nicht mit der Bayerischen E-Government-Verordnung vereinbar. Die Unvereinbarkeiten (und/oder Ausnahmen) sind nachstehend aufgeführt.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf allen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
- Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element, dessen Beschriftung bereits vergeben ist. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln.
- Auf allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht schnellst möglich alle Barrieren innerhalb des Webangebots zu erkennen und beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mit nachstehendem Formular mitteilen.
Melden Sie sich bei uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten bemerkt haben.
- Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
- Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html