9. Entscheidungen über den Erlass nachträglicher Anordnungen für IE-Anlagen
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen.
Für nachträgliche Anordnungen gilt diese Regelung entsprechend (s. § 17 Abs. 1a und b sowie in § 10 Abs. 7 bis 8a BImSchG).
Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen. Etwaige nachträgliche Anordnungen für diejenigen IE-Anlagen aus unserer unter 2. hinterlegten Übersicht, für die hier kein Bescheid veröffentlicht ist, wurden bereits vor der Umsetzung der IE-RL erteilt und werden daher selbst nicht veröffentlicht.
Die Entscheidungen über den Erlass nachträglicher Anordnungen, die seit dem 07. Januar 2013 erlassen wurden, werden hier bekannt gemacht.