Afrikanische Schweinepest (Stand 15.07.2021)
Informationen zu Fällen in Deutschland
Am 15. Juli 2021 wurde das Virus erstmals bei gehaltenen Schweinen nachgewiesen. Es gab einzelne ASP-Ausbrüche bei gehaltenen Schweinen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Weitere Bundesländer sind nicht betroffen. Die Ausbrüche sind inzwischen getilgt und die damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen aufgehoben worden. Momentan gibt es nur ASP-Fälle bei Wildschweinen (weitere Informationen beim BMEL).
Über die Erkrankung
Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine anzeigepflichtige hochansteckende und fieberhafte Allgemeinerkrankung der Schweine (Wildschweine und Hausschweine). Verursacht wird die ASP durch ein Virus, das seinen Ursprung in Afrika hat und sich seit einigen Jahren v.a. in osteuropäischen Ländern ausbreitet. Sie zeigt einen seuchenhaftem Verlauf bei hoher Krankheitshäufigkeit und Sterberate.
Die Krankheit ist für den Menschen und für andere Tierarten vollkommen ungefährlich. Dennoch sind bei Auftreten dieser gefährlichen Tierseuche in Deutschland große negative Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft, im Besonderen auf die Schweine haltenden Betriebe und die Fleischwirtschaft, zu befürchten.
Übertragung und Bekämpfung
Für die Bekämpfung dieser Tierseuche steht leider kein Impfstoff zur Verfügung. Übertragen wird die Schweinepest durch direkten Kontakt von Tier zu Tier (z. B. im Stall, auf Transporten/Viehsammelstellen/Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen durch direkten und indirekten Kontakt von Wildschwein zu Hausschwein). Das Virus wird u.a. über Speichel, Urin, Kot oder Sperma ausgeschieden, hohe Virus-Konzentrationen sind besonders in Blut und Gewebe zu finden. Der Kontakt mit Blut und Gewebe infizierter Schweine ist der effizienteste Ansteckungsweg. Aber auch durch indirekten Kontakt kann diese Tierseuche verbreitet werden; in nicht gegarten Schweinefleischprodukten wie z. B. Salami oder Schinken bleibt der Erreger lange infektiös und kann bei unachtsamer Entsorgung von Speiseabfällen zur Infektion von Schweinen führen.
Helfen Sie mit, das Risiko zu minimieren!
Neben Landwirten, Tierärzten und Jägern können auch Verbraucher und insbesondere Touristen und Besucher aus den von der Tierseuche betroffenen Staaten helfen, das Risiko der Seucheneinschleppung nach Deutschland zu minimieren:
- Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden.
- Bringen Sie keine Erzeugnisse, die Schweinefleisch enthalten, aus Ländern, die von ASP betroffen sind, oder von außerhalb der Europäischen Union mit.
- Lassen Sie keine Speisereste in der Natur zurück. Wildscheine gibt es überall in Deutschland.
- Betreten Sie unaufgefordert keine Tierhaltungen.
- Melden Sie tot aufgefundene Wildscheine sofort an das zuständige Veterinäramt.
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Friedrich-Loeffler Institut (FLI)
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (STMUV)
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
- FAQs Afrikanische Schweinepest
- Rahmenplan ASP und Merkblätter zur ASP
- Merkblatt zur Biosicherheit in Schweinebeständen