Arbeitskreise / Kooperationen
Das Amt für Jugend und Familie kooperiert mit freien, privaten und anderen öffentlichen Trägern der Jugend- und Sozialhilfe im Rahmen der Gesamt- und Planungserantwor-tung (§ 78 Abs. 1 SGB VIII).
"Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen!" (§ 78 SGB VIII).
Folgende Kooperationen bestehen zwischen dem Amt für Jugend und Familie und anderen Trägern:
- Arbeitskreis Trennung und Scheidung
- Arbeitskreis Hilfen zur Erziehung im Regierungsbezirk Unterfranken
- Arbeitsgemeinschaft unterfränkischer Jugendpfleger
- Arbeitsgemeinschaft unterfränkischer Jugendamtsleitungen
- Arbeitsgemeinschaft unterfränkischer Pflegekinderdienste
- ARGE Jugendhilfe
- Arbeitskreis Gemeindejugendarbeit
- Arbeitskreis Suchtprävention - DAS NETZ
- Arbeitskreis Sport in Schule und Verein
- Bündnis Familie und Arbeit
- Gemeindenahe Gesundheitskonferenz Arbeitskreis “Kind und Gesundheit“
- Kooperationskreis Jugendamt - Schule
- Kooperationskreis Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
- Kooperationskreis junge Flüchtlinge
- Kooperationskreis Kinderschutz
- Fachforum Streetwork
- Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft - Untergr. IV “... Versorgung von Kindern und Jugendlichen“