Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Sie möchten ein Fahrzeug, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls, außer Betrieb setzen (abmelden)?
Eine Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde erfolgen (der Wohnsitz des Antragstellers oder der Standort des Fahrzeuges sind nicht entscheidend).
Dazu benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Amtliche Kennzeichen
Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes ist nicht nötig.
Die Außerbetriebsetzung können Sie auch bei folgenden Gemeinden vornehmen lassen:
Aub, Eisingen, Estenfeld, Gerbrunn, Güntersleben, Hettstadt, Kleinrinderfeld, Leinach, Neubrunn, Rimpar, Rottendorf, Röttingen, Unterpleichfeld, Veitshöchheim und Waldbüttelbrunn.