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Die Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Sachverhaltsermittlungen und fachliche Stellungnahmen für die Vormundschaftsgerichte und anderen Betreuungsbehörden im Rahmen gerichtlicher Betreuungs- und Unterbringungsverfahren vorbereiten
  • geeignete rechtliche Betreuer gewinnen und vorschlagen
  • Mitteilungen an die Vormundschaftsgerichte senden, wenn Kenntnisse über die Notwendigkeit von Maßnahmen nach dem Betreuungsgesetz vorliege
  • rechtliche Betreuungen für Erwachsene im Einzelfall führen
  • gerichtlich bestellte Betreuer und Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen
  • Betreuer bei Unterbringungsmaßnahmen unterstützen - auch gegen den Willen der Betroffenen (das schließt auch die Gewaltanwendung aufgrund gerichtlicher Entscheidungen ein)
  • Neu bestellt Betreuer in ihre Tätigkeit einweisen
  • Äußerungs- und Beschwerderechte in gerichtlichen Betreuungs- und Unterbringungsverfahren wahrnehmen
  • Betroffene auf Anordnung der Gerichte zur gerichtlichen Anhörung vorführen, außerdem zur Vorbereitung ärztlicher Sachverständigengutachten in Betreuungsverfahren oder zur Anhörung über gerichtlich zu genehmigende Unterbringungsmaßnahmen
  • Förderung der Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Beratung bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
  • Anhörungspflicht hinsichtlich der Eignung neuer Berufsbetreuer und der zu erwartenden Auslastung 
  • Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen und Bevollmächtigte