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Die Aufgaben der Betreuungsstelle
- Sachverhaltsermittlungen und fachliche Stellungnahmen für die Vormundschaftsgerichte und anderen Betreuungsbehörden im Rahmen gerichtlicher Betreuungs- und Unterbringungsverfahren vorbereiten
- geeignete rechtliche Betreuer gewinnen und vorschlagen
- Mitteilungen an die Vormundschaftsgerichte senden, wenn Kenntnisse über die Notwendigkeit von Maßnahmen nach dem Betreuungsgesetz vorliege
- rechtliche Betreuungen für Erwachsene im Einzelfall führen
- gerichtlich bestellte Betreuer und Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen
- Betreuer bei Unterbringungsmaßnahmen unterstützen - auch gegen den Willen der Betroffenen (das schließt auch die Gewaltanwendung aufgrund gerichtlicher Entscheidungen ein)
- Neu bestellt Betreuer in ihre Tätigkeit einweisen
- Äußerungs- und Beschwerderechte in gerichtlichen Betreuungs- und Unterbringungsverfahren wahrnehmen
- Betroffene auf Anordnung der Gerichte zur gerichtlichen Anhörung vorführen, außerdem zur Vorbereitung ärztlicher Sachverständigengutachten in Betreuungsverfahren oder zur Anhörung über gerichtlich zu genehmigende Unterbringungsmaßnahmen
- Förderung der Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Beratung bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
- Anhörungspflicht hinsichtlich der Eignung neuer Berufsbetreuer und der zu erwartenden Auslastung
- Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen und Bevollmächtigte