Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen beantragen
Soll ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, ist die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens erforderlich.
Nur die örtlich zuständige Zulassungsbehörde kann ein Ausfuhrkennzeichen ausstellen (der Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers muss also im Landkreis Würzburg liegen).
Ein "Internationaler Zulassungsschein" ist nicht mehr erforderlich (auf Wunsch stellen wir diesen bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens mit aus).
Folgende Unterlagen sind nötig:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Kaufvertrag des Fahrzeugs
- gelbe Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für die internationale Zulassung
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Fahrzeughalters
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (innerhalb teilnehmender SEPA-Länder) ODER
Vorsprache beim Zollamt zur Berechnung und Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (bitte wenden Sie sich vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens an das Zollamt, zum Beispiel ans Zollamt Dettelbach, Mainfrankenpark 4, 97337 Dettelbach).
Bitte beachten Sie:
- Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss der Dauer des Ausfuhrzeitraumes entsprechen.
- Das Fahrzeug ist zur Identifizierung der eingestanzten Fahrgestellnummer vorzufahren.