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Betretungsverbot von Ärzten in Pflegeeinrichtungen und Behinderteneinrichtungen
Mit Datum vom 1. April 2020 hat das Landratsamt Würzburg eine Allgemeinverfügung zur medizinischen Versorgung der Pflegeeinrichtungen erlassen. Künftig gilt: In Heimen versorgen nur noch wenige, ausgesuchte Ärzte die Bewohner.
Dies setzt zwei Verfügungen voraus:
- Zum einen werden die Hausärzte, die bereits aktuell die meisten oder viele Patienten in einem Heim betreuen, für diese Einrichtung für zuständig erklärt.
- Zum anderen wird allen übrigen Ärzten der Zugang zu diesen Einrichtungen untersagt.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 12 vom 1. April 2020 veröffentlicht:
Zum Nachlesen
01.04.2020
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