Seiteninhalt

Betretungsverbot von Ärzten in Pflegeeinrichtungen und Behinderteneinrichtungen

Mit Datum vom 1. April 2020 hat das Landratsamt Würzburg eine Allgemeinverfügung zur medizinischen Versorgung der Pflegeeinrichtungen erlassen. Künftig gilt: In Heimen versorgen nur noch wenige, ausgesuchte Ärzte die Bewohner.

Dies setzt zwei Verfügungen voraus:

  • Zum einen werden die Hausärzte, die bereits aktuell die meisten oder viele Patienten in einem Heim betreuen, für diese Einrichtung für zuständig erklärt.
  • Zum anderen wird allen übrigen Ärzten der Zugang zu diesen Einrichtungen untersagt.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 12 vom 1. April 2020 veröffentlicht:

Zum Nachlesen

01.04.2020
Corona Hände waschen
In Zeiten der Corona-Krise sind Ärztinnen und Ärzte in Pflegeeinrichtungen wichtig, auch um das stark geforderte Personal bei Entscheidungen zu entlasten, indem medizinische Untersuchungen und Einschätzungen schnell ... mehr